ANWALTSCHAFTLICH
anwaltschaftlich: übersetzung
ạn|walt|schaft|lich 〈Adj.〉 die Anwaltschaft betreffend, zu ihr gehörig
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ạn|walt|schaft|lich <Adj.>:
von einem ↑ Anwalt (1) ausgehend, ihn betreffend:
jmds. -e Vertretung übernehmen.
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ạn|walt|schaft|lich <Adj.>: von einem ↑Anwalt (1) ausgehend, ihn betreffend: jmds. -e Vertretung übernehmen.