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BAUEN

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bauen: übersetzung

aufstellen; hochziehen (umgangssprachlich); errichten; zusammensetzen; konstruieren; vertrauen; zählen (auf); (sich) verlassen (auf)

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bau|en ['bau̮ən]:
1.
a) <tr.; hat nach einem bestimmten Plan ausführen, errichten [lassen]:
ein Haus, ein Schiff, eine Straße, eine Brücke, einen Tunnel bauen; der Vogel baut sich (Dativ) ein Nest; <auch itr.> die Firma baut solide; an dieser Kirche wird schon lange gebaut.
Syn.: aufbauen, erbauen, erstellen.
b) <itr.; hat für sich ein Haus, einen Wohnbau errichten, ausführen [lassen]:
er will nächstes Jahr bauen.
c) <tr.; hat Form und Bau eines meist technischen Objekts durch Ausarbeitung des Entwurfs gestalten und entsprechend ausführen:
eine Maschine, einen Rennwagen, ein neues Modell, eine Gitarre bauen.
Syn.: entwickeln, konstruieren.
d) <tr.; hat (ugs.) machen:
sein Bett bauen; einen Unfall, einen Sturz, sein Examen bauen; der hat (ugs. abwertend:) Mist/(derb abwertend:) Scheiße gebaut (etwas schlecht, falsch gemacht).
2. <itr.; hat sich (auf jmdn., etwas) verlassen, (auf jmdn., etwas) fest vertrauen:
auf ihn, seine Erfahrung kannst du bauen.
Syn.: zählen.

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bau|en 〈V.tr. u. V. intr.; hat〉
1. planmäßig zusammenfügen, errichten, aufbauen
2. anlegen (Wege, Straßen)
3. 〈fig.〉 auf etwas, jmdn. \bauen mit etwas od. jmdm. rechnen, auf etwas od. jmdn. vertrauen
4. 〈umg.〉 (meist etwas Negatives) machen, verursachen
5. anpflanzen, anbauen (Kartoffeln, Rüben)
● sich einen Aufzug \bauen lassen; die Betten \bauen 〈Mil.; a. scherzh.〉 die B. machen; eine Brücke, eine Geige, ein Haus, eine Maschine, ein Schiff \bauen; eine Höhle \bauen; Mist \bauen 〈umg.〉 einen Fehler machen; der Vogel baut sein Nest; sich ein Nest \bauen 〈fig.〉 ein Heim einrichten; einen Unfall \bauen 〈umg.〉 ● wir wollen nicht so hoch, nicht so teuer \bauen ● an dem Haus wird noch gebaut; auf ihn kannst du Häuser \bauen 〈fig.〉 auf ihn kannst du dich fest verlassen; seine Hoffnung auf etwas od. jmdn. \bauen 〈fig.〉 auf etwas od. jmdn. hoffen ● breit, kräftig, schmal, stark gebaut sein breiten, kräftigen usw. Körperbau haben; so wie du gebaut bist, schaffst du das bestimmt ganz leicht! 〈umg.〉 [<ahd. buan „wohnen, bewohnen, bebauen, pflanzen“, got. bauan; zu idg. *bhu- „sein, werden, entstehen, erzeugen“]

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bau|en <sw. V.; hat [mhd. būwen, ahd. būan = wohnen, bewohnen, Landwirtschaft betreiben, urspr. = wohnen; werden]:
1. nach einem bestimmten Plan in einer bestimmten Bauweise ausführen [lassen], errichten, anlegen:
Städte, Brücken, Straßen b.;
er hat [sich, für sich u. seine Eltern] ein Haus gebaut;
die Schwalben bauen ihre Nester unter dem/(auch:) unter das Dach;
Ü einen neuen Staat b. (schaffen);
Betten b. (ugs. scherzh.; machen, in Ordnung bringen);
sie ist gut gebaut (ugs.; hat eine gute Figur).
2.
a) einen Wohnbau errichten, ausführen [lassen]:
sie haben kürzlich gebaut;
b) einen Bau in bestimmter Weise ausführen:
die Firma baut sehr solide;
großzügig gebaute Häuser.
3. mit dem Bau (1) von etw. beschäftigt sein:
an einer Brücke, Zufahrtsstraße b.
4.
a) entwickeln, konstruieren:
einen Rennwagen, ein neues Modell b.;
b) herstellen, anfertigen:
Schiffe, Atombomben, Maschinen b.;
Ü einen Satz b. (Sprachwiss.; konstruieren).
5. (Fachspr.) in bestimmter Weise technisch hergestellt, gebaut sein:
der Boxermotor baut flach.
6. sich auf jmdn., etw. verlassen können; jmdm. fest vertrauen:
auf jmds. Wort b.;
auf diesen Mann, seinen Mut können wir b.;
auf jmds. Freundschaft b.
7. (ugs.)
a) (eine Prüfung o. Ä.) machen, ablegen:
das Abitur, den Doktor b.;
b) (etw. Negatives) machen, verursachen:
einen Unfall b.;
er hat Mist gebaut (alles falsch gemacht).

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Bauen,
 
das Errichten von Bauwerken und Gebäuden, v. a. von Hoch- und Tiefbauten sowie Ingenieurbauten (z. B. Brücken, Talsperren); auch die Errichtung von garten- und landschaftsbaulichen Anlagen. Die möglichen Bauprojekte unterscheiden sich namentlich durch ihre Ausgangssituation und die Zielsetzung; man unterscheidet: den Neubau, den Umbau (der mit wesentlichen Eingriffen in die vorhandene Baukonstruktion geschieht) und die Modernisierung, die baulichen Veränderungen zur Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes umfasst, soweit diese kein Umbau sind. Die wesentlichen Stadien bei der Erstellung eines Bauwerks sind die Planungsphase, die die Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Koordinierungsphase beinhaltet, und die Ausführungsphase, an die sich die Endabnahme des Bauwerks nach der Fertigstellung anschließt. Die Planungsphase umfasst die Ermittlung des Bauprogramms durch den Bauherrn und den von ihm beauftragten beratenden Architekten oder Bauingenieur, die Vorplanung mit Kostenschätzung, aufgrund derer auch die Finanzierung (Baufinanzierung) vorgeklärt und die künftige Belastung des Bauherrn vorausgeschätzt werden kann. Es folgen die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung, d. h. die Anfertigung der Bauvorlagen, die der Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsicht, Bauordnungsrecht, Baurecht) zur Genehmigung einzureichen sind (Bauentwurf mit amtlichem Lageplan, Grundrissen, Schnitten, Ansichten in geeignetem oder vorgeschriebenem Maßstab [1:100], Baubeschreibung, statische Berechnungen, Darstellung der Grundstücksentwässerung, Heizungsanlageplan; Bauzeichnungen). Ist die Baugenehmigung (Bauschein) erteilt, werden die Ausführungszeichnungen angefertigt, die Massen- und Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung und gegebenenfalls ein Kostenvoranschlag sowie eine genauere Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgeführt. Nachdem die von Bauunternehmern und -handwerkern eingereichten Angebote geprüft wurden, werden die Baukosten ermittelt und danach die Bauleistungen vergeben, Lieferfristen vereinbart und der Bauzeitenplan zur Koordinierung der verschiedenen Arbeiten aufgestellt.
 
Nach Abschluss der Planungsphase werden die Bauarbeiten durch die unter Vertrag genommenen Bauunternehmer und Bauhandwerker durchgeführt, wobei die Bauunternehmen für die sachgerechte Abwicklung ihres Auftrages auf der Baustelle einen Baustelleneinrichtungsplan aufstellen und Vorarbeiter, Poliere oder Bauführer einsetzen, während durch den vom Bauherrn beauftragten Architekten oder Bauingenieur die Bauoberleitung (allgemeine Aufsicht über die Ausführung des Baues, bei Architekten auch künstlerische Oberleitung, Überprüfung der Rechnungen und Festsetzung der Rechnungsbeträge) und die örtliche Bauleitung (Bauführung) übernommen werden, also die ständige Überwachung der Baustelle hinsichtlich Materialien und Bauausführungen, die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße, die Vorprüfung aller Rechnungen und die Führung eines Bautagebuches. Während der Ausführung genehmigungspflichtiger Bauten ist an der Baustelle der Bauanschlag anzubringen. Ferner muss die Baugenehmigung von Baubeginn an zur Einsicht an der Baustelle bereitliegen. Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder dem Abriss eines Bauwerks, durch die Gefahren für andere entstehen, werden als Baugefährdung nach § 323 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Für die Bemessung und Abrechnung der Planungs- und Bauleitungsleistungen der Architekten und Bauingenieure gilt seit 1. 1. 1977 die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Abkürzung HOAI). Ihre vertragsrechtliche Verantwortung wird ergänzt durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen der Bauordnungen, z. B. § 45 (Entwurfsverfasser) und § 47 (Bauleiter) der Bauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 28. 11. 1983. Zur Entlohnung der Bauunternehmer und -handwerker Bauforderungen. Genehmigungspflichtige Bauanlagen sowie der Bauarbeiterschutz und der Schutz der Allgemeinheit unterliegen der Bauüberwachung.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Baugestaltung · Baugrundstück · Baulanderschließung · Bauleitplanung · Baumaßordnung · Bauschäden · Bebauungsplan · Städtebau · Wohnungsbau
 
Literatur:
 
Schräge Architektur u. aufrechter Gang. Dekonstruktion: B. in einer Welt ohne Sinn, hg. v. G. Kähler (1993);
 
Neues B. - Architekturgesch., bearb. v. U. Stark (21993);
 E. G. Brehmer u. H.-W. Beckmann: Baukosten senken (31993);
 B. Kappe u. H. J. Hoffstadt: Abwicklung von Bauvorhaben (41994);
 J. Hillmayer: Bau-Lex. von A-Z (21995);
 
Neues B. heute. Europ. Architektur der neunziger Jahre, hg. vom Architekur-Zentrum Wien (Basel 1995).

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bau|en <sw. V.; hat [mhd. būwen, ahd. būan = wohnen, bewohnen, Landwirtschaft betreiben, urspr. = wohnen; werden]: 1. nach einem bestimmten Plan in einer bestimmten Bauweise ausführen [lassen], errichten, anlegen: Städte, Brücken, Eisenbahnen, Straßen b.; er hat [sich, für sich u. seine Eltern] ein Haus gebaut; die Schwalben bauen ihre Nester unter dem (auch:) unter das Dach; was stattdessen nicht gebaut wird: Häuser zum Wohnen, Straßen, alles das, was wir mit unseren Händen schaffen können (Kühn, Zeit 55); Ü einen neuen Staat b. (schaffen); wir müssen noch die Betten b. (ugs. scherzh.; machen, in Ordnung bringen). 2. a) einen Wohnbau errichten, ausführen [lassen]: sie haben kürzlich gebaut; in dieser Großstadt, wo überall gebaut wird (Richter, Flüchten 309); b) einen Bau in bestimmter Weise ausführen: die Firma baut sehr solide; fest, stabil, großzügig gebaute Häuser; Wir haben zu klein gebaut (Danella, Hotel 323). 3. mit dem ↑Bau (1) von etw. beschäftigt sein: an einer Brücke, Kirche, Zufahrtsstraße b. 4. a) entwickeln, konstruieren: einen Rennwagen, ein neues Modell b.; b) herstellen, anfertigen: Schiffe, Atombomben, Maschinen b.; werden bald viele Kriege geführt, für die sie immer stärkere, schrecklichere Kanonen und Geräte b. lassen (Kühn, Zeit 55); Ü einen Satz b. (Sprachw.; konstruieren); So ließe sich eine Geschichte b., bei der kein Auge trocken bleibt (H. Weber, Einzug 405). 5. (Fachspr.) in bestimmter Weise technisch hergestellt, gebaut sein: der Boxermotor baut flach. 6. sich auf jmdn., etw. verlassen können; jmdm. fest vertrauen: auf jmds. Wort b.; auf diesen Mann, seinen Mut können wir b.; Ich darf doch auf Ihre Diskretion b. (Heim, Traumschiff 33); Ich baute auf unsere Freundschaft (Bieler, Bär 353). 7. (ugs.) a) (eine Prüfung o. Ä.) machen, ablegen: das Abitur, das Examen, den Doktor b.; b) (etw. Negatives) machen, verursachen: einen Unfall, Sturz b.; Walk hatte überraschend freibekommen, weil Zigeuner-Artur ... Totalschaden (= mit dem Auto) gebaut hatte (H. Weber, Einzug 150); er hat Mist gebaut (alles falsch gemacht); die Ehe ... verhindert zwar nicht, dass einer Scheiße baut (große Fehler macht; Amendt, Sexbuch 193). 8. a) (selten) zu Ertragszwecken anbauen: Weizen, Wein b.; euer Gemüse und eure Kartoffeln werdet ihr euch wohl auch b. können (Fallada, Mann 23); b) (veraltet) (Land) bestellen, mit etw. bebauen: den Boden, seinen Acker b. ∙ 9. <b. + sich> sich als Bauwerk erheben, gebaut sein: wo überm Sturzbach sich die Brücke baut (Kleist, Käthchen III, 6).


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