ERKENNUNGSDIENSTLICH
erkennungsdienstlich: übersetzung
er|kẹn|nungs|dienst|lich 〈Adj.〉 den Erkennungsdienst betreffend, zu ihm gehörig, mit seiner Hilfe ● \erkennungsdienstliche Ermittlungen
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er|kẹn|nungs|dienst|lich <Adj.>:
für Zwecke des Erkennungsdienstes bestimmt; vom Erkennungsdienst vorgenommen od. ausgehend.
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er|kẹn|nungs|dienst|lich <Adj.>: für Zwecke des Erkennungsdienstes bestimmt; vom Erkennungsdienst vorgenommen od. ausgehend: Nach Verhör und „Ed-Behandlung“ (Abkürzung für die -e Prozedur) ... (Spiegel 1/2, 1977, 46); Fingerabdrücke ... für die -e Kartei (Siems, Coming out 196).