ABTRAG
Abtrag: übersetzung
Ạb|trag 〈m. 1u〉
1. Schaden
2. 〈schweiz.〉 Unterschied
3. Abtragung
4. 〈veraltet〉 Entschädigung
● jmdm. \Abtrag tun jmdm. einen Schaden zufügen
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Ạb|trag, der; -[e]s, Abträge:
1. <o. Pl.> (geh.) Beeinträchtigung, Minderung:
etw. ohne A.genießen;
keinen A. erleiden.
2.
a) das ↑ Abtragen (1 a, b);
b) etw., was ↑ abgetragen (1 a, b) wird.
3. (geh.)
a) <o. Pl.> das ↑ Abtragen (2); ↑ Abbau (2):
der A. von Schulden;
b) Summe, die ↑ abgetragen (2) wird.
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Ạb|trag, der; -[e]s: 1. (geh.) Beeinträchtigung, Minderung: etw. ohne A. genießen; keinen A. erleiden; der meinte, durch solche Zweifel geschähe der Liebe A. (würde sie beeinträchtigt, gemindert; Th. Mann, Zauberberg 905); *jmdm., einer Sache A. tun (jmdm., einer Sache schaden). 2. Abtragung: A. von Erdreich. ∙ 3. etw., was abgetragen (1 c) wird; Abfall, [Speise]rest: Nehmen Sie mit dem A. von anderer Leute Gastung vorlieb? (Schiller, Fiesco I, 12). ∙ 4. Buße: dass alle ... so lange, bis sie dafür gebührenden A. getan haben werden, von den Wohltaten ... ausgeschlossen sein ... sollen (Wieland, Abderiten IV, 14).