EINSPRECHEN
einsprechen: übersetzung
ein||spre|chen 〈V. intr. 246; hat〉
1. auf jmdn. \einsprechen ernsthaft u. lange zu jmdm. sprechen
2. bei jmdm. \einsprechen bei jmdm. vorsprechen
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ein|spre|chen <st. V.; hat:
1. ↑ einreden (2):
begütigend auf jmdn. e.
2. auf einen Tonträger sprechen, aufzeichnen:
einen Text im Studio e.
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ein|spre|chen <st.V.; hat: 1. ↑einreden (2): begütigend auf jmdn. e. 2. auf Band, auf eine Schallplatte o. Ä. sprechen: Jeder Besucher erhält einen Kopfhörer, mit dessen Hilfe er die von Schauspielern eingesprochenen deutschen Texte verfolgen kann (MM 20. 2. 69, 4). 3. (veraltet) jmdm. einen Besuch machen, bei ihm vorsprechen: wenn er ... von einem Spaziergange heimkehrend bei ihr einsprach (Th. Mann, Zauberberg 436); ∙ so sprech' ich heute Abend auf ein Gericht Karauschen bei euch ein (Kleist, Krug 10). 4. (veraltet) Einspruch erheben: gegen ein Urteil e.