ARBEITNEHMERPAUSCHBETRAG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: übersetzung
Arbeitnehmer-Pauschbetrag,
seit 1990 im Einkommensteuerrecht (§ 9 a EStG) verankerter pauschaler Abzug (2 000 DM, seit 1. 1. 2001 1044 ) für Werbungskosten bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Er ersetzt den ehemaligen Werbungskosten-Pauschbetrag, den Arbeitnehmer- und den Weihnachts-Freibetrag.