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AUSCHWITZPROZESSE

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Auschwitz-Prozesse,
 
im engeren Sinn die Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963-65 und 1977-81. Sie enthüllten mit dokumentarischer Genauigkeit die grauenhafte Wirklichkeit in den Vernichtungslagern.Soweit den einzelnen Angeklagten eine persönliche Schuld an den Verbrechen nachzuweisen war, wurden zum Teil langjährige Freiheitsstrafen verhängt. Einzelne Freisprüche und zum Teil niedriges Strafmaß lösten Empörung in der Öffentlichkeit aus. - Im weiteren Sinn alle im In- und Ausland gegen Lagerpersonal von Auschwitz geführten Prozesse. - Die Lagerkommandanten von Auschwitz nahmen folgende Schicksale: R. Höss, 1947 in Auschwitz hingerichtet; A. Liebehenschel, 1948 in Krakau hingerichtet, J. Kramer, 1947 in Hameln hingerichtet; H. Schwarz, 1947 in Sandweier hingerichtet; F. Hartjenstein, zum Tode verurteilt, 1954 in französischer Haft gestorben; R. Baer, 1963 in Untersuchungshaft gestorben. (NS-Prozesse)
 
Literatur:
 
H. Langbein: Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation, 2 Bde. (1965, Nachdr. 1995);
 T. Wandres u. G. Werle: Auschwitz vor Gericht. Völkermord u. bundesdeutsche Strafjustiz (1995).


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