FALLLEHEN
Falllehen,
im Lehnsrecht eine v. a. in Südwest- und Süddeutschland übliche Form der Landleihe zu lediglich lebenslänglichem Nutzungsrecht.
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Fạll|le|hen, das (hist.): (bes. in Süd- u. Südwestdeutschland übliche) Form der Belehnung mit einem Stück Land zur landwirtschaftlichen Nutzung, das nach dem Tod des Belehnten wieder an den Lehnsherren zurückfällt.