À FORFAIT
à forfait: übersetzung
à forfait
[afɔr'fɛ, französisch »ohne Rückgriff«], Klausel beim Verkauf eines Wechsels - häufig gegen einen Pauschalpreis -, wonach eine Inanspruchnahme des Ausstellers und gegebenenfalls von Indossanten durch den Käufer ausgeschlossen ist.
* * *
à for|fait [afɔr'fɛ; frz., vgl. ↑forfaitieren] (Bankw.): ohne Rückgriff (Klausel für die Vereinbarung mit dem Käufer eines ausgestellten Wechsels, nach der die Inanspruchnahme des Wechselausstellers [oder gegebenenfalls auch des Giranten] durch den Käufer ausgeschlossen wird).