ERBHOFRECHT
Erbhofrecht: übersetzung
Ẹrb|hof|recht, das <o. Pl.>: (früher, bes. nationalsoz.): Gesetz, das festlegt, dass ein land- u. forstwirtschaftlicher Besitz von einer bestimmten Größe ein Erbhof ist u. damit festgesetzten rechtlichen Bestimmungen unterliegt.