EXTRAORDINARIUM
Extraordinarium: übersetzung
◆ Ex|tra|or|di|na|ri|um 〈n.; -s, -ri|en; veraltet〉 außerordentl. Haushaltsplan (des Staates), der die einmaligen Einnahmen u. Ausgaben umfasst [lat., „das Außerordentliche, Außergewöhnliche“]
◆ Die Buchstabenfolge ex|tr... kann in Fremdwörtern auch ext|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -trakt (→a. subtrahieren, Kontrakt).
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Ex|t|ra|or|di|na|ri|um, das; -s, …ien [zu lat. extraordinarius, ↑ extraordinär]:
außerordentlicher Haushalt[splan] eines Staates.
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Ex|tra|or|di|na|ri|um, das; -s, ...ien [zu lat. extraordinarius, ↑extraordinär]: der außerordentliche Haushalt[splan] eines Staates.