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BIOSAFETYPROTOKOLL

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Biosafety-Protokọll
 
[-'seɪftɪ-, englisch], weltweites Rahmenabkommen für den internationalen Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Das Biosafety-Protokoll wurde im Januar 2000 von Regierungsvertretern aus über 153 Staaten in Montreal verabschiedet und basiert auf der Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt. Es soll Menschen und Umwelt in den Unterzeichnerländern vor Schäden durch genetisch manipulierte Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel, Saatgut sowie Bakterien schützen. Das Abkommen erlaubt Importländern, gentechnische Produkte im Zweifelsfall abzulehnen. Es schreibt den Exportländern vor, Informationen über die Produkte offen zu legen, und verlangt auch ihre Kennzeichnung; hierbei ist allerdings eine zweijährige Kennzeichnungsfrist vorgesehen. Im Rahmen der kommenden regelmäßigen Staatentreffen zum Biosafety-Abkommen soll über Details der Kennzeichnung noch verhandelt werden.


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