GEFÜRSTET
gefürstet: übersetzung
ge|fụ̈rs|tet 〈Adj.〉 mit fürstl. Rechten od. fürstl. Titel ausgestattet ● \gefürsteter Abt, Graf
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gefürstet,
im Heiligen Römischen Reich bis 1806 Prädikat der Grafen und Prälaten, die fürstlichen Ehrenrechte innehatten. Manche von ihnen hatten im Reichsfürstenrat eine Virilstimme; die Mehrzahl war an einer der sechs Kuriatstimmen beteiligt. Das Prädikat wurde auch auf das Territorium übertragen (z. B. Gefürstete Grafschaft Tirol).
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ge|fụ̈rs|tet: ↑fürsten.