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BIOGENETISCHE GRUNDREGEL

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biogenetische Grundregel, 1866 von Ernst Haeckel formuliertes Postulat, dass die Ontogenese eines Organismus eine kurze und schnelle Wiederholung seiner Phylogenese darstelle. Diese Aussage kann nur auf die Entwicklung einzelner Merkmale, nicht auf die Ontogenese des gesamten Organismus bezogen werden. Auch handelt es sich nicht um voll ausgebildete, funktionsfähige Strukturen, sondern um deren ontogenetische Anlagen. Beispiele: Ausbildung einer Chorda in einem frühen Embryonalstadium bei Wirbeltieren; embryonal angelegter Schwanz des Menschen; zunächst hüpfende Fortbewegung junger Lerchen, was auf ihre Abstammung von baumlebenden Vögeln hinweist. Die Gleichartigkeit früher Entwicklungsstadien ist nicht in jedem Fall ein Abstammungsbeweis, da es sich auch um neuerworbene Eigenanpassungen handeln kann (z.B. Larvalanpassungen von Insekten), die bereits Haeckel als Caenogenesen von den echten Rekapitulationen, den Palingenesen, unterschied. Die Evolutionsbiologie verwendet die b. G. mit Einschränkungen für die Feststellung phylogenetischer Verwandtschaft.


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