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COORDINATING COMMITTEE FOR EASTWESTTRADEPOLICY

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Coordinating Committee for East-West-Trade-Policy: übersetzung

Coordinating Committee for East-West-Trade-Policy
 
[kəʊ'ɔːdɪneɪtɪȖ kə'mɪti fɔ 'iːst 'west 'treɪd 'pɔlɪsɪ, englisch], Abkürzungen Cocom, CoCom, deutsches Koordinierungskomitee für den Ost-West-Handel, 1950-94 mit Sitz in Paris bestehendes informelles Komitee der NATO-Staaten (ohne Island) sowie Australiens und Japans zur Kontrolle der Ausfuhr strategisch wichtiger Güter in Staaten des Warschauer Pakts (einschließlich Kuba, China und Vietnam).In den vom Cocom erstellten Embargolisten (Cocom-Listen) waren Güter und Technologien erfasst, die wegen ihrer militärisch-strategischen Sensibilität zum Schutze des westlichen Bündnisses nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen in Ostblockstaaten exportiert werden durften: Waffen und sonstige Rüstungsgüter, kerntechnische Materialien und Anlagen sowie zivile Hochtechnologiegüter, die für eine militärische Verwendung geeignet sind. Die Cocom-Listen hatten Empfehlungscharakter und wurden in der Bundesrepublik Deutschland durch VO Bestandteil des Außenhandelsrechts. Neben der Listenerstellung beschäftigte sich das Cocom mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und der Kontrolle über die Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen. Nach Auflösung des Warschauer Paktes (1991) und der damit verbundenen Beendigung der Ost-West-Konfrontation liefen die Cocom-Bestimmungen zum 1. 4. 1994 aus. Geplant ist die Gründung einer Nachfolgeorganisation, der auch neutrale Staaten (Finnland, Irland, Österreich, Schweden und Schweiz) und ehemalige Gegner (Russland, China, Visegrád-Staaten) angehören sollen. Ziel ist es, die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen oder der zu ihrer Herstellung notwendigen Technologien an Länder wie Irak, Iran, Libyen und Nordkorea oder an internationale Terrororganisationen zu verhindern.


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