ABKNICKENDE VORFAHRT
abknickende Vorfahrt: übersetzung
abknickende Vorfahrt,
Verkehrswesen: abbiegende Straße mit Vorfahrtsrecht, die durch ein entsprechendes Schild gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet ist. Der Abbieger muss dennoch die Änderung seiner Fahrtrichtung anzeigen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung).