BETRIEBSFRIEDE
Be|triebs|frie|de, (häufiger:) Be|triebs|frie|den, der <o. Pl.> (Arbeitsrecht):
nicht gestörtes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer[inne]n u. Arbeitgeber:
den Betriebsfrieden wahren, wiederherstellen;
eine Störung des Betriebsfriedens.