[kur'taːʒ; französisch, von lateinisch curare »besorgen«] die, -/-n, Kurtage [kur'taːʒə], Vermittlungsprovision des Maklers oder der Bank, die einen Kredit vermittelt.
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Cour|ta|ge, (auch:) Kurtage [kʊr'ta:ʒə], die; -, -n [frz. courtage, zu: courtier, ↑Courtier]: Maklergebühr bei Börsengeschäften: C. nehmen; Ü Für ihre Verdienste berechnen die Hochschulvermittler C.: Zehn Mark nehmen die Berliner für die Aufnahme in die Kartei, gleichgültig, ob es klappt oder nicht (Spiegel 39, 1974, 46).