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AUSFALLZEITEN

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Ausfallzeiten: übersetzung

Ausfallzeiten,
 
gesetzliche Rentenversicherung: bis zur Rentenreform 1992 Bezeichnung für beitragslose Zeiten, die bei der Rentenberechnung unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet wurden. Ausfallzeiten waren Zeiten, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wurde infolge Arbeitsunfähigkeit (wegen Krankheit oder Unfall ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung), wegen Rehabilitationsmaßnahmen, durch Schwangerschaft, weil Schlechtwettergeld bezogen wurde oder wegen Arbeitslosigkeit (bis 30. 6. 1978, seitdem als Beitragszeit gewertet). Ausfallzeiten waren ferner v. a. Zeiten einer weiteren Schulausbildung sowie einer abgeschlossenen Fachschul- beziehungsweise Hochschulausbildung. Durch das Rentenreformgesetz 1992 wurden Ausfallzeiten in Anrechnungszeiten umbenannt. Die Umbenennung soll verdeutlichen, dass die Ausfallzeiten bei der Berechnung der Altersrenten angerechnet werden.


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