EIGENGESETZLICHKEIT
Eigengesetzlichkeit: übersetzung
Ei|gen|ge|setz|lich|keit 〈f. 20; unz.〉 eigengesetzl. Beschaffenheit
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Ei|gen|ge|setz|lich|keit, die:
eigene Gesetzlichkeit einer Sache.
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Ei|gen|ge|setz|lich|keit, die: eigene Gesetzlichkeit einer Sache: Der Kontakt zwischen den Amerikanern und den Russen ... wird ... bald eine Art E. entfalten (Dönhoff, Ära 186).