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ALBERTINISCHE LINIE

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albertinische Lini|e,
 
}1) Albertiner, die jüngere Hauptlinie der Wettiner (Residenz: Dresden). Die Söhne Kurfürst Friedrichs II. des Sanftmütigen von Sachsen, Ernst (Herrscher, Sachsen) und Albrecht der Beherzte (Albrecht Herrscher, Sachsen) teilten im Leipziger Vertrag (17.6./8. 11. 1485) die wettinischen Lande; Albrecht erhielt die Markgrafschaft Meißen, Teile des einstigen Osterlandes und das nördliche Thüringen, Ernst das eigentliche Kursachsen, den größten Teil Thüringens und das Vogtland. Seitdem bestanden die ernestinische Linie und die albertinische Linie nebeneinander. Albrechts Enkel Moritz (Herrscher, Sachsen) brachte 1547 die Kurwürde und einen Teil der ernestinischen Lande an sich. Für die albertinische Linie war schon 1499 die Unteilbarkeit der Regierung verfügt worden; nur Kurfürst Johann Georg I. sprach 1652 seinen drei jüngeren Söhnen größere Gebiete zu, womit die Seitenlinien Sachsen-Weißenfels (1656-1746; 1663-1744 mit dem reichsunmittelbaren Fürstentum Sachsen-Querfurt), Sachsen-Merseburg (1656-1738) und Sachsen-Zeitz (1656-1718) entstanden. Die kurfürstliche Hauptlinie stellte unter August II., dem Starken, und seinem Sohn August III. auch die Könige von Polen (1697-1763; außer 1706-09) und erlangte 1806 unter Friedrich August I. die Königswürde für das Kurfürstentum Sachsen (Abdankung am 13. 11. 1918 durch Friedrich August III.).
 
Literatur:
 
E. Hänsch: Die Wettin. Hauptteilung von 1485 u. die aus ihr folgenden Streitigkeiten bis 1491 (1909);
 Albert Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen: Die Albertin. Wettiner. Gesch. des sächs. Königshauses, 1763-1932 (21991).
 
 2) albrechtinische Lini|e, durch den Neuenberger Teilungsvertrag (1379) von Herzog Albrecht III. von Österreich begründeter Zweig der Habsburger; erlosch schon 1457 mit Ladislaus V. Postumus.


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