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ÜBERGABEVERTRAG

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Übergabevertrag: übersetzung

Über|ga|be|ver|trag, der (Rechtsspr.):
Vertrag, in dem vereinbart wird, dass einer der Erben zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt mit der Verpflichtung, den bisherigen Eigentümer zu unterhalten u. die anderen Erben abzufinden.

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Übergabevertrag,
 
der zum Teil noch heute üblicher Vertrag, durch den einer der Erben bei Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt (»geschlossene Hofübergabe«), unter der Verpflichtung, den Bauern zu unterhalten (Altenteil) und die anderen Erben, meist die Geschwister (die »weichenden Erben«), abzufinden (Höferecht). Der Übergabevertrag ist kein Erbvertrag.

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Über|ga|be|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag, in dem vereinbart wird, dass einer der Erben zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt mit der Verpflichtung, den bisherigen Eigentümer zu unterhalten u. die anderen Erben abzufinden.


T: 35