ERBBAUZINS
Erbbauzins: übersetzung
Ẹrb|bau|zins, der; -es, -en (Rechtsspr.):
Summe, die in bestimmten zeitlichen Abständen für das Erbbaurecht entrichtet werden muss.
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Ẹrb|bau|zins, der (Rechtsspr.): Summe, die in bestimmten zeitlichen Abständen für das Erbbaurecht entrichtet werden muss.