zu Frondiensten verpflichteter Pferdebauer, Spanndienstpflichtiger. Meist wurde unter einem Anspänner ein Vollbauer verstanden, der vier Pferde anspannen konnte und bei Frondiensten anzuspannen verpflichtet war; der Bauer mit zwei Pferden hieß Halbspänner, der mit einem Pferd u. a. Spitzspänner oder Kärrner.