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ARBEITGEBERDARLEHEN

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Arbeitgeberdarlehen: übersetzung

Arbeitgeberdarlehen,
 
Überlassung eines bestimmten Geldkapitals oder einer anderen vertretbaren Leistung durch den Arbeitgeber zur freien oder zweckgebundenen Nutzung durch den Arbeitnehmer (Darlehen). Arbeitgeberdarlehen sind lohnsteuerfrei, sofern eine angemessene Verzinsung sowie regelmäßige Rückzahlungsraten vereinbart wurden. Zinsersparnisse bei zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen sind als Sachbezüge zu versteuern, wenn das Restdarlehen zum Zeitpunkt des Lohnzahlungszeitraums 2 600 übersteigt. Zinsersparnis ist gegeben, soweit der Effektivzins niedriger als 5,5 % ist (Abschnitt 31 Absatz 11 Lohnsteuer-Richtlinien).

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Ạr|beit|ge|ber|dar|le|hen, das: Darlehen, das dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als [Bau]darlehen gewährt wird.


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