EX NUNC
ex nunc: übersetzung
ex nụnc
[lateinisch »aus dem Jetzt«], Recht: Bezeichnung für die Wirkung einer Handlung, eines Rechtsaktes u. Ä. von der Gegenwart in die Zukunft, z. B. bei der Kündigung; im Gegensatz dazu bedeutet ex tunc (lateinisch »aus dem Damals«), dass die Wirkungen einer rechtlich relevanten Handlung oder Ähnlichen in die Vergangenheit zurückreichen, z. B. bei der Anfechtung.
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ex nụnc [lat., aus: ex = aus u. nunc = jetzt] (Rechtsspr.): von jetzt an (Angabe des Zeitpunkts für den Eintritt der Wirkung einer Bestimmung od. Vereinbarung).