GERICHTSASSESSOR
Gerichtsassessor: übersetzung
Richter auf Probe; Probe-Richter
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Ge|rịchts|as|ses|sor 〈m. 23; Rechtsw.〉 Jurist des staatl. höheren Justizdienstes nach der zweiten staatl. Prüfung
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Gerichtsassessor,
veraltete Bezeichnung für einen Richter auf Probe.
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Ge|rịchts|as|ses|sor, der: zum Beamten od. Richter auf Probe ernannter Jurist nach der zweiten Staatsprüfung.