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AUSGLEICHSFONDS WÄHRUNGSUMSTELLUNG

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Ausgleichsfonds Währungsumstellung,
 
durch das Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung vom 13. 9. 1990 geschaffene Anstalt des öffentlichen Rechts zur Verwaltung der durch die Währungsumstellung auf DM entstandenen Ausgleichsforderungen ostdeutscher Banken (Altschulden). Die Geschäftsbesorgung (auch Zins- und Tilgungsdienst) liegt seit 1. 10. 1994 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zu den Aufgaben des Fonds, der etwa 40 Jahre existieren soll, gehört neben der Verwaltung der Ausgleichsforderungen, die per 31. 12. 1994 einen Umfang von 75,3 Mrd. DM hatten, auch der Zins- und Tilgungsdienst sowie die Umwandlung der Forderungen in Inhaberschuldverschreibungen (»Ausgleichsfondsanleihe«).


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