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EINZIEHUNG

найдено в "Universal-Lexicon"
Einziehung: übersetzung

Einberufung

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Ein|zie|hung 〈f. 20; unz.〉 das Einziehen (von Steuern, Geldbeträgen)

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Ein|zie|hung, die; -, -en:
das ↑ Einziehen (1, 2, 5-11).

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Einziehung,
 
1) Medizin: v. a. bei Säuglingen und Kleinkindern zu beobachtendes Einsinken von Körperabschnitten (z. B. Zwischenrippenräume) bei der Einatmung als Symptom von Atemnot, u. a. bei Lungenentzündung.
 
 2) Recht: 1) Strafrecht: die Wegnahme von Sachen oder Werten als Strafe (Nebenstrafe) oder Sicherungsmaßnahme (Konfiskation); die Einziehung erfolgt durch Urteil, meist nach vorheriger Beschlagnahme. Strafrechtlich unterliegen v. a. Gegenstände der Einziehung, die durch eine vorsätzliche Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind; die Einziehung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn 1) die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder 2) die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, dass sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden (§§ 74 ff.StGB). Tatunbeteiligte Dritte, denen die der Einziehung unterliegenden Gegenstände gehören oder die daran Rechte besitzen, erhalten gegebenenfalls eine Entschädigung, sofern diese nicht leichtfertig zu der inkriminierenden Verwendung beigetragen haben. Hat der Täter den einzuziehenden Gegenstand veräußert, kann der hierfür erlöste Wertersatz eingezogen werden. Eingezogene Gegenstände gehen in das Eigentum des Staates über, wobei Rechte Dritter (z. B. ein Pfandrecht) bestehen bleiben. Die Einziehung ist auch unabhängig von einem Strafverfahren gegen den Täter in einem selbstständigen Einziehungsverfahren (§§ 440 ff. StPO) möglich. - In ähnlicher Form ist die Einziehung auch in Österreich (§ 26 StGB) und in der Schweiz (Art. 58 f. StGB) geregelt. Die Einziehung ist als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren nach §§ 22 ff. Ordnungswidrigkeitengesetz unter ähnlichen Voraussetzungen wie im Strafverfahren möglich. Das Steuerstrafrecht erlaubt bei bestimmten Straftaten die Einziehung (§ 375 AO).
 
2) Verwaltungsrecht: im Wegerecht die Entwidmung (Widmung).

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Ein|zie|hung, die; -, -en: das Einziehen (1, 2, 5-11).


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =, -en
1) втягивание, уборка (парусов, сетей)
die Einziehung der Flagge ( der Fahne ) — спуск флага
2) изъятие (из обращения); юр. конфискация (имущества); изъятие (орудий и предметов преступления)
die Einziehung von Münzen — демонетизация
3) взыскание, взимание, сбор (налогов и т. п.)
4) призыв (на военную службу)
5) тех. втягивание; затягивание
6) подъём (крановой стрелы)
7) выбирание (каната)
8) стр. выкружка
9) мед. втяжение


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Einziehung f =

1. втягивание (сетей); уборка (парусов)

die Einziehung der Flagge — спуск флага

2. взыскание, взимание, сбор (налогов и т. п.); конфискация

3.:

Einziehung von Münzen фин. — демонетизация



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Einziehung: translation

Einziehung f
1. confiscation, seizure; forfeiture; withdrawal (from circulation);
2. cashing; collection; recovery


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Einziehung: übersetzung

Einziehung, I) Wegziehung, -nehmung: comprehensio (Verhaftung eines Verbrechers). – exactio (Einkassierung). – Ist es = Konfiskation, s. d. – II) Zusammenziehung: contractio (z.B. der Hand, digitorum).



найдено в "Lexikon der gesamten Technik"
Einziehung: übersetzung

Einziehung, eine wenig gebräuchliche Bezeichnung für Hohlkehle (s.d.).



найдено в "Deutsch-Russisches Wörterbuch für Architektur"
f выкружка; überhängende Е. обратная выкружка.

T: 42