EVENTUALHAUSHALT
Eventualhaushalt: übersetzung
Even|tu|al|haus|halt 〈[-vɛn-] m. 1〉 Haushaltsplan des Staates, der nur bei Gefährdung der konjunkturellen Stabilität in Kraft tritt; Sy Eventualbudget
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Even|tu|al|haus|halt, der (Politik):
Posten im Bundeshaushaltsplan, der nötigenfalls zur Wirtschaftsförderung in Anspruch genommen werden kann.
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Even|tu|al|haus|halt, der (Politik): Posten im Bundeshaushaltsplan, der nötigenfalls zur Wirtschaftsförderung in Anspruch genommen werden kann.