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HÖRIG

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hörig: übersetzung

unmündig; unselbständig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; untergeordnet; unfrei

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hö|rig ['hø:rɪç] <Adj.>:
an jmdn., etwas [triebhaft, sexuell] sehr stark gebunden und von ihm völlig abhängig, sich seinem Willen völlig unterwerfend:
er ist ihr hörig.
Syn.: abhängig von.

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hö|rig 〈Adj.〉
1.an den vom Grundherrn verliehenen Grund u. Boden rechtlich gebunden u. zu Abgaben u. Frondienst verpflichtet
2. 〈fig.〉 an einen Menschen bis zur Selbstaufgabe innerlich gebunden, bes. durch sexuellen Reiz
● jmdm. (sexuell) \hörig sein [<mhd. hœrec „auf jmdn. hörend, folgsam, leibeigen“; → hören]

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hö|rig <Adj.> [mhd. hœrec = hörend auf jmdn., folgsam; leibeigen]:
1. an jmdn. od. etw. [triebhaft, sexuell] stark gebunden, von ihm völlig, bis zur willenlosen Unterwerfung abhängig:
eine dem Mann -e Frau;
er ist ihr [sexuell] h.
2. (Geschichte) an das von Grund- od. Gutsherren verliehene Land gebunden, zu bestimmten Diensten u. Abgaben verpflichtet:
-e Bauern.

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hö|rig <Adj.> [mhd. hœrec = hörend auf jmdn., folgsam; leibeigen]: 1. an jmdn. od. etw. [triebhaft, sexuell] stark gebunden, von ihm völlig, bis zur willenlosen Unterwerfung abhängig: eine dem Mann -e Frau; eine -e (durch völlige Abhängigkeit geprägte) Liebe; er ist ihr [sexuell] h.; Das Pferd ist ... dem Menschen auch nur bedingt h. (Dwinger, Erde 183); <subst.:> dass die Parlamentsmitglieder ... Gefahr laufen, zu Hörigen der ... lokalen Interessengruppen zu werden (Fraenkel, Staat 98 f.); Ü unser G. ist ein Kind des Mondes ... und ihm h. (Fallada, Herr 99). 2. (hist.) an das von Grund- od. Gutsherren verliehene Land gebunden, zu bestimmten Diensten u. Abgaben verpflichtet: -e Bauern; Ü 1805 hat er Österreich und Russland besiegt, 1807 ... die deutschen und italienischen Staaten sich h. gemacht (St. Zweig, Fouché 133).


найдено в "Universal-Lexicon"

-hö|rig:
drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person von jmdm., etw. völlig abhängig, jmdm., etw. bedingungslos ergeben ist:
macht-, moskau-, systemhörig.

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-hö|rig: drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person von jmdm., etw. völlig abhängig, jmdm., etw. bedingungslos ergeben ist: macht-, moskau-, systemhörig.


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


hörig a

1. ист. крепостной

2. перен. зависимый; подневольный

j-m hörig sein — быть в полном подчинении у кого-л.; быть целиком в чьей-л. власти



найдено в "Wörterbuch der deutschen familiennamen"
Hörig: übersetzung

1. Übername zu mhd. h—rec »folgsam; hörig, leibeigen«, mnd. horich »gehorsam, zugehörig«.
2. Herkunftsname zu dem Ortsnamen Hörich (Bayern).
3. Gelegentlich abgeschwächte Form von Höring.


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
adj
ист. крепостной; зависимый


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