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EISENBAHNVERBÄNDE

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Eisenbahnverbände. Sobald aus den zuerst einzeln hier und da entstandenen Eisenbahnen ein Eisenbahnnetz zusammenwuchs, ergab sich überall die Notwendigkeit, daß die Eisenbahnen in Verbindung traten, um durch einheitliche technische und Verkehrseinrichtungen einen Uebergang der Personen und Güter, tunlichst ohne Umsteigen und Umladung, und die direkte Abfertigung im durchgehenden Verkehr, tunlichst von der Ausgangs- bis Zielstation, zu ermöglichen. In neuerer Zeit sind infolge der Eisenbahnverstaatlichungen in mehreren Ländern und des Eingreifens der Staatsregierungen durch innere Gesetzgebung und Staats vertrage in vielen Fällen die früher von den Verbänden vereinbarten Bestimmungen in Gesetze, staatliche Vorschriften und Staatsverträge aufgenommen.

Auf dem europäischen Festlande ist der weitaus wichtigste Verband der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen, 1846/47 gegründet, der jetzt alle Eisenbahnen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns (mit Ausnahme der Bahnen von nur örtlicher Bedeutung), die niederländischen und luxemburgischen Hauptbahnen, die rumänischen Staatsbahnen, die (belgische) Chimay-Eisenbahn und die (russische) Warschau–Wiener Bahn umfaßt und dessen Haupterrungenschaften für das Vereinsgebiet, und zum Teil weit darüber hinaus, sind: Sehr vollkommene Entwicklung einheitlicher technischer Einrichtungen (Technische Vereinbarungen u.s.w.), Einrichtungen für den durchgehenden Wagenverkehr (Vereinswagenübereinkommen), Vereinbarungen über Personen-, Güter- und Gepäckverkehr (Vereinsbetriebsreglement), Einrichtung der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte (Vereinsreiseverkehr), gemeinsame Ausgleichung der Schuld- und Guthabenbeträge (Vereinsabrechnungsstelle).Vieles von den Ergebnissen der Vereinstätigkeit ist jetzt in die staatlichen Vorschriften und die Staatsverträge übergegangen.

Anders als der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen behandeln andre Verbände, an denen die deutschen Eisenbahnen beteiligt sind, in der Regel nur einzelne Sachgebiete, so den Wagenübergang der sogenannte Internationale Verband (zwischen Vereinsbahnen, belgischen und französischen Bahnen), der Deutsch-österreichisch-ungarisch-italienische u.s.w. Wagenverband und viele andre, das Abfertigungswesen im Eisenbahnverkehr der Deutsche Eisenbahnverkehrsverband, die Vereinbarungen über durchgehenden Verkehr und durchgehende Tarife zahlreiche Verkehrs- oder Tarif verbände, diese auch wohl als Eisenbahnverbände im engeren Sinne bezeichnet.

Unter Tarifkartellen [3] versteht man Vereinbarungen, die bezwecken, eine den Verhältnissen entsprechende Teilung der vorhandenen Transporte oder der aus diesen erzielten Einnahmen unter allen teilnahmsberechtigten Wagen zu finden und die Gesamteinnahmen gegen eine Schädigung durch Frachtnachlässe aus unmoralischen Wettbewerbsrücksichten sicherzustellen. Außerdem gibt es Produktionsschutzkartelle. Die zwischen den Eisenbahnen andrer europäischen Länder, außer den vorstehend aufgeführten Verbänden, an denen sie beteiligt sind, im inneren und Durchgangsverkehr begehenden Eisenbahnverbände aufzuführen würde zu viel Raum beanspruchen. Erwähnt sei nur, daß in England das Railway-Clearing-House (s. Eisenbahnabrechnungsbureau) eine Vereinigung der Eisenbahnen für verschiedene Zwecke mit besonders vollkommenen Einrichtungen bildet.


Literatur: [1] Roll, Encyklop. d. ges. Eisenbahnwesens, Wien 1890. – [2] Cauer, Betrieb und Verkehr der Preußischen Staatsbahnen, I und II, Berlin 1897 und 1903. – [3] Rank, Grundsätze für den Abschluß von Eisenbahntarifkartellen, Wien 1890.

Cauer.



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Eisenbahnverbände (railway unions; syndicats de différentes lignes; sindicati delle differente linee), vertragsmäßige Vereinigungen einer Anzahl von Bahnverwaltungen zur dauernden Förderung des wechselseitigen Verkehrs oder zur Wahrnehmung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen der beteiligten Bahnen.

Der in der Regel schriftliche Verbandsvertrag wird als Verbandstatut, Verbandsübereinkommen bezeichnet.

Einzelne E. führen die Bezeichnung »Eisenbahnvereine« (s.d.), wenn sie auch nicht nach den für das Land, in dem sie ihren Sitz haben, maßgebenden Vereinsnormen organisiert sind.

E. befassen sich mit der Einführung des direkten Personen-, Gepäck- und Güterverkehrs (gemeinsame Abfertigungsvorschriften und Tarife, direkte Beförderung ohne Umsteigen oder Umladung mit direkten Fahrkarten und Frachtbriefen, s.Direkter Verkehr), mit der Regelung des Wagenübergangs und der Wagenabrechnung, mit der gemeinsamen Abrechnung der Verbandeinnahmen, mit der vereinfachten Austragung von Reklamationen aus dem Verbandverkehr u.s.w. Besondere Formen der E. bilden die Fahrkartenverbände (Ausstellung von Freikarten für das Verbandgebiet), Versicherungsverbände (zur gemeinsamen Tragung von Brandschäden, Unfallschäden u. dgl.).

Die wichtigste Gruppe der E., die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, bilden die Tarifkartelle, die die Verkehrsleitung, die materielle Tarifbildung und die Einnahmenteilung auf Wettbewerbsrouten regeln (s. den Artikel Kartelle).



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Eisenbahnverbände,
 
Vereinigungen mit der Aufgabe, die Einrichtungen und Vorschriften der Eisenbahnen verschiedener Länder einander anzugleichen, um den Eisenbahnverkehr über die staatlichen Grenzen hinaus zu erleichtern: »Internationale Eisenbahn-Kongress-Vereinigung« (AICCF), »Verband der den internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Personen- und Gepäckverkehr (CIV) beigetretenen Staaten«, »Internationale Konferenzen für Technische Einheit im Eisenbahnwesen«, »Internationaler Eisenbahnverband« (UIC) mit dem von ihm errichteten »Allgemeinen Ausgleichsamt für Eisenbahnabrechnungen«, den internationalen »Fahrplankonferenzen«, dem »Güterwagenverband« und dem »Eisenbahntransportkomitee«.
 


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