BUNDESDISZIPLINARANWALT
Bundesdisziplinaranwalt: übersetzung
Bundesdisziplinaranwalt,
der in die Disziplinargerichtsbarkeit eingegliederte, der Dienstaufsicht des Bundesministers des Innern unterstehende Beamte, der die Aufgabe hat, die einheitliche Ausübung der Disziplinargewalt zu sichern und das Interesse des öffentlichen Dienstes und der Allgemeinheit in Disziplinarverfahren wahrzunehmen.