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BEITRITTSGEBIET

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Beitrittsgebiet: übersetzung

fünf neue Bundesländer; ehemalige DDR; Ex-DDR; neue Länder; Ostdeutschland

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Bei|tritts|ge|biet 〈n. 11; nach der dt. Wiedervereinigung〉 die ehem. DDR; Sy Anschlussgebiet

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Bei|tritts|ge|biet, das <o. Pl.> (Amtsspr.):
ehemaliges Staatsgebiet der DDR nach der deutschen Wiedervereinigung.

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Bei|tritts|ge|biet, das <o. Pl.> (Amtsspr.): das ehemalige Staatsgebiet der DDR nach der deutschen Wiedervereinigung: Wer nach der Wiedervereinigung ein im B. gelegenes Grundstück nutzte, ohne Pacht zu zahlen, muss mit einer Nachzahlung rechnen (FR 31. 7. 98, 4).


T: 38