EHELICHERKLÄRUNG
Ehelicherklärung: übersetzung
Ehe|lich|er|klä|rung, die (Rechtsspr. früher):
gerichtliche Erklärung, die einem nicht ehelichen Kind (bes. gegenüber dem Vater) die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes verleiht.
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Ehe|lich|er|klä|rung, die (Rechtsspr.): gerichtliche Erklärung, die einem nicht ehelichen Kind (bes. gegenüber dem Vater) die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes verleiht.