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AUßENHANDELSSTATISTIK

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Außenhandelsstatistik: übersetzung

Außenhandelsstatistik,
 
die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs des Erhebungsgebiets (das Staatsgebiet eines Landes einschließlich Freizonen und Freilager) oder Zollgebiets (Zoll) mit dem Ausland. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde in der deutschen Außenhandelsstatistik die Ergebnisdarstellung den neuen Gegebenheiten angepasst, d. h., seit 1991 beziehen sich die Zahlen auf den Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland ab dem 3. 10. 1990. Ermittelt werden Warenart, Menge, Wert, Herkunfts- oder Ursprungs- und Verbrauchs- oder Bestimmungsland. Je nach Richtung der Warenbewegung wird unterschieden nach Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr. Der Außenhandelsstatistik liegen die Ein- und Ausfuhrmeldungen der Außenhändler sowie die Außenhandelsumsätze (d. h. die Summe von Einfuhr und Ausfuhr im Spezialhandel) zugrunde.
 
Seit dem Wegfall der Warenkontrollen an den Binnengrenzen der EG am 1. 1. 1993 wird der innergemeinschaftliche Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EG (Intrahandel) als Primärstatistik unmittelbar bei den Meldepflichtigen erhoben, während der grenzüberschreitende Warenverkehr der EG-Mitgliedsländer mit Drittstaaten (Extrahandel) wie bisher als Sekundärstatistik erhoben wird; Letztere wird an die zollamtliche Behandlung der Waren angeschlossen.Um internationale Vergleiche zu ermöglichen, wurde 1913 das Brüsseler Zolltarifschema ausgearbeitet (Warenverzeichnis). Wichtige Unterscheidungen der Außenhandelsstatistik sind: 1) Durchfuhr (Transit): Beförderung von Waren aus dem Ausland durch das Erhebungsgebiet ohne Be- und Verarbeitung in das Ausland. 2) Lagerverkehr: vom Ausland in Zollfreigebiete (z. B. Freihäfen, Zolllager) eingeführte Waren sowie deren Import nach Verzollung in den inländischen Verkehr oder deren Export ohne Verzollung ins Ausland. 3) Veredelungsverkehr: Waren, die zum Zwecke der Veredelung, d. h. der Be- oder Verarbeitung, zollbegünstigt die Zollgrenze eines Landes passieren, aber nicht in den freien Verkehr innerhalb des Zollgebietes gelangen. Aktive Veredelung bezeichnet die zollbegünstigte Veredelung von ausländischen Waren im inländischen Zollgebiet, passive Veredelung die zollbegünstigte Veredelung von Waren des freien (Inland-)Verkehrs im Ausland. Lohnveredelung erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Auslands, Eigenveredelung auf Rechnung und im Auftrag des Inlands. 4) Generalhandel: der gesamte die Grenzen des Erhebungsgebietes überschreitende Warenverkehr einschließlich Veredelungs- und Lagerverkehr mit Ausnahme der Durchfuhr. 5) Spezialhandel: die unmittelbare Einfuhr in den und Ausfuhr aus dem inländischen Verkehr, einschließlich des Veredelungsverkehrs und desjenigen Teils des Lagerverkehrs, der nach Verzollung importiert wird. Im Unterschied zum Generalhandel wird durch den Spezialhandel nur der grenzüberschreitende Warenverkehr mit dem Zollgebiet erfasst. Der Spezialhandel wird in der Regel bei der Berechnung des Welthandels zugrunde gelegt. (Weltwirtschaft)
 
Die Mengen sind nach Eigengewicht angegeben. Die tatsächlichen Werte beziehen sich auf den Wert beim Überschreiten der Grenze des eigenen Erhebungsgebietes: beim Export fob-Werte (Warenwert einschließlich Transport- und Versicherungskosten bis zum Grenzausgangspunkt), beim Import cif-Werte (Warenwert einschließlich aller Wertbestandteile bis zum Grenzübergang in das Einfuhrland, aber ohne Eingangsabgaben, z. B. Zölle). Mit dem statistischen Material werden Außenhandelsindizes (z. B. die Terms of Trade) errechnet.
 
Literatur:
 
R. Zwer: Internat. Wirtschafts- u. Sozialstatistik (21986);
 R. Zwer: Eibf. in die Wirtschafts- u. Sozialstatistik (21994).


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