ABSOLUTORIUM
Absolutorium: übersetzung
Ab|so|lu|to|ri|um 〈n.; -s, -to|ri|en〉
1. 〈veraltet〉 Urteil od. Bescheinigung über Freispruch od. Lossprechung
2. 〈österr.〉 Bestätigung einer Hochschule, dass man die für die Abschlussprüfung erforderliche Anzahl an Semestern u. Übungen erreicht hat
[→ absolut]
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Ab|so|lu|to|ri|um, das; -s, ...ien [lat. absolutorium = Befreiungsmittel]: 1. (veraltet) a) Reifeprüfung; b) Reifezeugnis. 2. (österr.) Bestätigung einer Hochschule darüber, dass man die vorgeschriebene Anzahl von Semestern od. Übungen belegt hat u. deshalb während der noch ausstehenden Abschlussprüfungen nicht mehr inskribieren muss.