BESTALLEN
bestallen: übersetzung
be|stạl|len 〈V. tr.; hat; Amtsdt.〉 in ein Amt, eine Stellung einsetzen, ernennen ● jmdn. zum Richter, zum Vormund \bestallen [zu mhd. bestallung „Anstellung, Anwerbung“] Siehe auch Info-Eintrag: bestallen/Bestallung - info!
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be|stạl|len <sw. V.; hat [zu mhd. bestalt, 2. Part. von: bestellen = berufen] (Amtsspr.):
in ein Amt einsetzen, zu etwas ernennen:
jmdn. zum Ressortleiter, zur Ressortleiterin b.;
ein öffentlich bestallter und vereidigter Sachverständiger.
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be|stạl|len <sw. V.; hat [zu mhd. bestalt, 2. Part. von: bestellen = berufen] (Amtsspr.): in ein Amt einsetzen, zu etwas ernennen: jmdn. zum Ressortleiter b.; dass ich ... sogleich als Chef des Feuilletons bestallt wurde (Kantorowicz, Tagebuch I, 625); ein öffentlich bestallter und vereidigter Sachverständiger.