Berufsbildungswerke,
außerbetriebliche Ausbildungseinrichtungen für behinderte Jugendliche und rehabilitierende Erwachsene. Die Berufsbildungswerke in Deutschland halten etwa 10 000 Ausbildungsplätze für Körperbehinderte, Lernbehinderte, Hörgeschädigte/Gehörlose u. a. Behinderte bereit. Träger der Berufsbildungswerke sind Organisationen der Wohlfahrtspflege, der Kirchen, gemeinnützige Stiftungen u. a. Sie werden nach § 62 Arbeitsförderungsgesetz vom Staat finanziell unterstützt, um Behinderten die Berufsfindung und Ausbildung in Werkstätten zu ermöglichen. (Berufsförderungswerke, Werkstätten für Behinderte)