EINGANGSTÜR
Eingangstür: übersetzung
Zugangstür; Eintrittstür
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Ein|gangs|tür 〈f. 20〉 Tür, durch die man in ein Gebäude hineingeht
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Ein|gangs|tür, die:
Tür, durch die ein Gebäude o. Ä. betreten werden kann.
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Ein|gangs|tür, die: Tür, durch die man ein Gebäude o. Ä. betritt: Die Polizei musste sich über ein Fenster den Weg in die Wohnung bahnen, da meterhohe Müllberge die E. blockierten (FAZ 24. 3. 99, 12).