BAUABNAHME
Bauabnahme: übersetzung
Bau|ab|nah|me 〈f. 19〉 durch staatl. od. kommunale Behörden vorzunehmende Überprüfung von Bauwerken während u. nach der Fertigstellung
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Bau|ab|nah|me, die:
1. behördliche Bestätigung, dass ein Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung ausgeführt wurde.
2. Überprüfung eines ausgeführten Baues durch den Bauherrn.
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Bauabnahme,
Bauüberwachung.
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Bau|ab|nah|me, die: 1. behördliche Bestätigung, dass ein Bauvorhaben entsprechend der Bauerlaubnis ausgeführt wurde. 2. Überprüfung eines ausgeführten Baues durch den Bauherrn.