ERFÜLLUNGSPOLITIK
Erfüllungspolitik: übersetzung
Erfüllungspolitik,
in der Weimarer Republik ursprünglich ein im Auswärtigen Amt hausintern gebrauchter Begriff, später jedoch v. a. ein abwertendes Schlagwort der deutschen Rechtsparteien, besonders der Deutschnationalen und Nationalsozialisten, für die 1921 von Reichskanzler J. Wirth und Außenminister W. Rathenau eingeleitete Politik der deutschen Reichsregierungen, die Verpflichtungen des Versailler Vertrages (1919/20) nach Möglichkeit zu erfüllen, um damit zugleich die Grenzen der Leistungsfähigkeit Deutschlands offenkundig und eine Revision der Reparationsbestimmungen des Versailler Vertrages unabweisbar zu machen.
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Er|fụ̈l|lungs|po|li|tik, die <o. Pl.> (bes. nationalsoz.): Bez. für die Politik der Weimarer Republik, die Forderungen der Alliierten möglichst zu erfüllen.