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ERSTER MAI

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Erster Mai: übersetzung

Tag der Arbeit; 1. Mai; Maifeiertag

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Erster Mai,
 
gesetzlicher Feiertag in zahlreichen Ländern der Erde; auf Beschluss des Gründungskongresses der Zweiten Internationale (1889) erstmals 1890 mit Massendemonstrationen für die Ziele der Arbeiterbewegung begangen.Das Datum wurde zur Erinnerung an die Kämpfe der amerikanischen Arbeiter vom 1. 5. 1886 für den Achtstundentag festgelegt. Der Brüsseler Kongress der Zweiten Internationale (1891) fasste den Beschluss, den Ersten Mai alljährlich als »Festtag der Arbeiter aller Länder, an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre Solidarität bekunden sollen«, zu feiern.
 
In Deutschland demonstrierten schon im Kaiserreich und später in der Weimarer Republik an diesem Tag große Teile der Arbeiterschaft unter Führung ihrer Parteien und Gewerkschaften; 1929 kam es nach dem Verbot von Straßenumzügen zum Ersten Mai in Berlin zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen kommunistischen Demonstranten und der Polizei (in der marxistischen Geschichtsschreibung als »Berliner Blutmai« apostrophiert). Unter nationalsozialistischer Herrschaft in Deutschland (1933-45) zum »Tag der nationalen Arbeit« entstellt und 1933 zum gesetzlichen Staatsfeiertag erhoben, wurde der (später zum »Nationalen Feiertag des deutschen Volkes« umgedeutete) Erste Mai propagandistisch v. a. von der nach Ausschaltung der Gewerkschaften (Mai 1933) gebildeten Deutschen Arbeitsfront getragen (Durchführung großer Kundgebungen, um einen »volksgemeinschaftlicher Arbeiterstaat« zu suggerieren).
 
In den Ländern des kommunistischen Ostblocks wurde der Erste Mai als »Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen« begangen und diente mit seinen von der Staatspartei und der Einheitsgewerkschaft organisierten Massenaufmärschen der Selbstdarstellung des Regimes.
 
Literatur:
 
Illustrierte Gesch. des 1. Mai, hg. v. U. Achten (1979).


T: 36