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DÜSSELDORFER ABKOMMEN

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Dụ̈sseldorfer Abkommen,
 
Abkommen zwischen den Ländern Deutschlands zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens, am 17. 2. 1955 in Düsseldorf von den Ministerpräsidenten beschlossen; es wurden Regelungen über Grundsätze in der Notengebung, die allgemeine Bezeichnung Gymnasium, Fremdsprachenfolge, Schuljahresbeginn und Ferienordnung der Länder getroffen; neu gefasst am 28. 10. 1964 im Hamburger Abkommen.


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