ABI
Abi: übersetzung
Abitur; Allgemeine Hochschulreife; Hochschulreife; Matura (österr.); Studienberechtigung; Maturitätsexamen (schweiz.)
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Ạbi 〈n. 15; umg; kurz für〉 Abitur
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Ạbi, das; -s, -s <Pl. selten> (Schülerspr.):
kurz für ↑ Abitur (a).
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ABI,
Abkürzung für Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR, 1963-89 gesellschaftlich-staatliches Kontrollorgan, das zur systematischen Überwachung der Durchführung von Beschlüssen der SED und der Regierung (Ministerrat) sowie der entsprechenden Rechtsvorschriften befugt war; im Sinne des Selbstverständnisses der DDR als einer »Arbeiter-und-Bauern-Macht« galt die ABI somit als eine Form der Kontrolle von Staat und Gesellschaft durch das Volk, so konnten die ABI-Organe (gegliedert nach Territorial- und Wirtschaftszweigprinzip; über 200 000 ehrenamtliche Mitarbeiter) z.B. Auflagen zur Mängelbeseitigung und Berichterstattung über Planerfüllung anordnen sowie Disziplinar- und Ordnungsstrafen erteilen.
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Ạbi, das; -s, -s <Pl. selten> (Schülerspr.): Kurzf. von ↑Abitur.