EXIMIEREN
eximieren: übersetzung
ex|i|mie|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉 (von einer Pflicht) befreien [<lat. eximere „wegnehmen, frei machen“]
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ex|i|mie|ren <sw. V.; hat [lat. eximere = herausnehmen; befreien, entheben, zu: emere = nehmen] (Rechtsspr.):
von einer Verbindlichkeit, bes. von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates, befreien.
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exi|mie|ren <sw. V.; hat [lat. eximere = herausnehmen; befreien, entheben, zu: emere = nehmen] (Rechtsspr.): von einer Verbindlichkeit, bes. von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates, befreien.