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FAMILIE

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Familie: übersetzung

Verwandtschaft; Klan; Angehörige; Clan (umgangssprachlich); Sippe; Stamm; Geschlecht; Geblüt; Blutsbande; Haus; Familienbande

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Fa|mi|lie [fa'mi:li̯ə], die; -, -n:
a) Gemeinschaft von Eltern und Kindern:
eine Familie mit vier Kindern; die Familie von nebenan ist verreist; eine Familie gründen; ich habe eine große Familie.
Zus.: Nachbarsfamilie.
b) Gruppe aller verwandtschaftlich zusammengehörenden Personen:
das Haus ist schon seit zweihundert Jahren im Besitz der Familie; aus guter Familie stammen; in eine Familie einheiraten.
Syn.: Anhang, Clan, Geschlecht, Haus, Sippe (meist scherzh. oder abwertend), Sippschaft (meist abwertend), Verwandtschaft.
Zus.: Adelsfamilie, Arbeiterfamilie.

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Fa|mi|lie 〈[FAMILIE фото -ljə] f.19
1. 〈i. e. S.〉 Eltern u. Kinder
2. 〈i. w. S.〉 Geschlecht, Sippe, alle Verwandten
3. 〈biolog. Systematik〉 obligator. Kategorienstufe zw. Gattung u. Ordnung
● \Familie Schulze; einen Todesfall in der \Familie haben ● damit kannst du keine \Familie ernähren; \Familie haben verheiratet sein u. Kinder haben; keine \Familie haben unverheiratet sein ● eine fünfköpfige, glückliche, große, kleine \Familie; die heilige \Familie Maria, Josef u. das Jesuskind; eine kinderreiche \Familie ● aus guter \Familie sein von guter Abstammung; im Schoß der \Familie 〈fig.〉; der Besitz befindet sich schon seit Jahrhunderten in der \Familie; es bleibt in der \Familie 〈umg.〉 es bleibt unter uns; die musikalische Begabung liegt bei uns in der \Familie kommt bei uns häufig vor, vererbt sich immer weiter; das kommt in den besten \Familien vor 〈umg.; scherzh.〉 das kann jedem passieren, das ist nicht so schlimm; unser Freund gehört zur \Familie geht bei uns aus und ein, ist ganz vertraut mit uns [<lat. familia „Hausgenossenschaft, Hauswesen“]

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Fa|mi|lie , die; -, -n [lat. familia, eigtl. = Gesinde, Kollektivbildung zu: famulus, Famulus]:
1.
a) aus einem Elternpaar od. einem Elternteil u. mindestens einem Kind bestehende [Lebens]gemeinschaft:
eine vierköpfige, große, intakte, kinderreiche F.;
F. Meyer ist verreist;
eine F. gründen;
haben Sie F.? (haben Sie einen Partner, eine Partnerin u. Kinder?);
R das kommt in den besten -n vor (das kann jedem passieren, ist nicht so schlimm);
b) Gruppe aller miteinander [bluts]verwandten Personen; Sippe:
eine alte, adlige, reiche F.;
(iron.:) eine feine, schöne F.!;
aus guter F. stammen;
in eine F. einheiraten;
das liegt in der F. (ist ihre Eigenart).
2. (Biol.) systematische Einheit, Kategorie, in der näher miteinander verwandte Gattungen tierischer od. pflanzlicher Lebewesen zusammengefasst sind.
3. Gesamtheit, Serie von ähnlich gebauten technischen Geräten [eines Herstellers] mit gleichem od. verwandtem System.

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I
Familie,
 
Die Familie stellt in allen Staaten der Welt eine anerkannte gesellschaftliche Institution dar, obwohl der Begriff Familie ökonomischen, politischen, sozialen, kulturellen und ethnischen Veränderungen unterliegt. Im weiteren Sinne meint Familie die Gruppe miteinander verwandter oder verschwägerter Menschen; zum Teil bezeichnen sich heute auch Wohn- und Lebensgemeinschaften von unverheirateten oder verwandtschaftlich nicht verbundenen Menschen als Familie. Im engeren Sinne ist Familie die Lebensgemeinschaft der Eltern mit ihren ledigen (leiblichen und/oder adoptierten) Kindern.
 
Wie in allen europäischen Ländern hat sich in den letzten Jahren auch in Deutschland die Zahl der Familien wie die der Geburten (1985: 950 816 insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR; 1993: 798 447) erheblich verringert, wobei immer häufiger Ein-Kind-Familien anzutreffen sind, in denen 1993 bereits knapp über 50 % aller Kinder unter 18 Jahren aufwuchsen, während (meist einkommensstarke) Familien mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren mit circa 10 % Anteil schon eher die Ausnahme bildeten. In Deutschland gab es 1993 rund 7,9 Mill. vollständige Familien mit etwa 13,38 Mill. Kindern unter 18 Jahren und 1,6 Mill. meist durch Scheidung oder Getrenntleben der Eltern unvollständige Familien mit etwa 2,18 Mill. Kindern unter 18 Jahren (alle Angaben: Statistisches Jahrbuch 1995). In den letzten Jahren hat der Anteil unverheiratet (und meist kinderlos) zusammenlebender eheähnlicher Gemeinschaften stark zugenommen; nach Angaben des Bundesministeriums für Familie und Senioren lag er 1991 für die Gruppe der 20- bis 34-Jährigen bei 17,5 %.
 
Trotz der Ausweitung alternativer Lebensformen (beispielsweise Wohngemeinschaften von Jugendlichen oder Studenten) wachsen noch immer beinahe alle Kinder in einem Familienhaushalt auf. In Deutschland lebten 1993 circa 81 % der minderjährigen Kinder mit beiden Eltern und circa 13,3 % mit einem Elternteil (in der Regel der Mutter) zusammen, während eine im Vergleich sehr geringe Zahl von Kindern in Pflegefamilien oder in Heimen untergebracht ist.
 
In den Industrienationen ist die Klein- oder auch Kernfamilie zur dominierenden Familienstruktur geworden, während die auch als Mehrgenerationenfamilien bezeichneten Großfamilien sehr in den Hintergrund getreten und meist nur noch in agrarisch strukturierten Regionen zu finden sind. Im Unterschied zu institutionalisierten Erziehungsumwelten wie Kindergarten, Schule oder Heim zeichnet sich die Familie durch geringe Größe, Konstanz der (verschiedengeschlechtlichen erwachsenen) Bezugspersonen sowie alltagsbezogene Handlungen und Kommunikationsprozesse im Rahmen individueller wie gemeinsamer Bedürfnisbefriedigung aus. Eine besondere Bedeutung für den Erwerb sozialer Kompetenzen kommt dabei der Eltern-Kind-Beziehung zu, die dem sozialen Wandel jedoch ebenso unterliegt wie die Familie selbst.
 
Zentrale Aspekte beziehungsweise Probleme heutiger Familienstrukturen und -politik sind die Berufstätigkeit der Mütter, allgemein nachlassender Kinderwunsch, die verstärkte Trennung zwischen Kinder- und Erwachsenenwelt (»Verinselung« der Kinder), die Gleichstellung nichtehelicher Kinder und deren Mütter sowie die »Auswanderung« von Personen und Tätigkeiten aus dem Familienhaushalt als Folge der vorherrschenden Kern- oder Kleinfamilie.
 
II
Famili|e
 
[zu lateinisch famulus; ursprünglich »Dienerschaft«, »Gesinde«, »Hausgenossenschaft«] die, -/-n, (seit dem 16., endgültig seit dem 18. Jahrhundert) die (Lebens-)Gemeinschaft der Eltern und ihrer unselbstständigen Kinder, im weiteren Sinn auch einschließlich der Verwandtschaft; vor dem 16. Jahrhundert, v. a. in ländlichen Bereichen besonders Mitteleuropas, auch die Hausgenossenschaft einschließlich des ledigen Gesindes (aufzählend »[Mann], Weib und Kind« beziehungsweise »Haus«, lateinisch »familia« genannt).
 
Unabhängig von den historisch vielfältigen Formen der Familie sind die Funktionen, die ihr in den verschiedenen sozialen Ordnungssystemen zukommen: die Fortpflanzung und Aufzucht der Nachkommen, die arbeitsteilige Produktion, die Versorgung und Sozialisation ihrer Mitglieder sowie deren Platzierung im sozialen Gefüge. Die Gesellschaft unterstützt die von ihr gebilligten Familienformen und strukturiert diese durch Heiratsregeln, Verwandtschaftssysteme und weitere Kontrollmechanismen. Als Grundlage der Familie gilt in den meisten Kulturen die Ehe beziehungsweise das häusliche Zusammenleben in eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Besteht die Familie im einfachsten Fall aus nur einem oder zwei Elternteilen sowie deren Kindern, wird diese kleinste Einheit als autonome Kernfamilie (Kleinfamilie), gegebenenfalls als Gattenfamilie (Ehegatten ohne Kinder) bezeichnet. Darüber hinaus entstehen durch Tod, Scheidung oder Trennung beziehungsweise durch nichteheliche Mutterschaft so genannte unvollständige Familie oder Ein-Eltern-Familie. Hinsichtlich der hierarch. beziehungsweise Autoritätsbeziehungen innerhalb der Familie werden patriarchale (Dominanz des Vaters), matriarchale (Dominanz der Mutter) oder partnerschaftliche Familienstrukturen unterschieden.
 
 Außereuropäische Aspekte
 
Autonome Kernfamilien, wie sie in den Industrieländern (wenngleich durch die Übertragung vieler familientypischer Aufgaben - z. B. Produktion - an außerhäusliche Institutionen in heute modifizierter Form) vorkommen, sind im weltweiten Vergleich und insbesondere aus historischer Sicht eher selten. Die meisten Feldbau treibenden Gesellschaften (einschließlich der frühen Hochkulturen) wie auch die der nomadischen Viehzüchtergesellschaften lebten und leben in größeren, komplexer zusammengesetzten, oftmals autoritär organisierten Familieverbänden, in die Mitglieder weiterer Generationen (Mehrgenerationenfamilie) und zusätzliche Ehepartner (polygame Familie) eingeschaltet sein können. Diese Familienformen finden sich heute v. a. im islamischen Orient, in Afrika und Melanesien. Sind Familien in größere Verwandtschaftsverbände eingebettet, werden Ehen in Hinblick auf das Gedeihen und Fortbestehen solcher Einheiten arrangiert; bei autonomen Kernfamilien ist die Eheschließung hingegen in der Regel der Entscheidung der Beteiligten überlassen.
 
Eigenständige Familienformen entwickelten sich in China und Japan. Die vaterrechtliche bäuerliche Familie bestand seit Beginn der chinesischen Geschichte um die Mitte des 2. Jahrtausends v. Chr. Der Konfuzianismus übernahm die Familienidee als Kernstück in seine Morallehre: Im Mittelpunkt standen das nur von männlichen Nachkommen vollziehbare Ahnenopfer, die Kindes- und Bruderliebe sowie überhaupt die Einordnungsbereitschaft des Einzelnen. Während die »natürliche Familie« gewöhnlich nur vier bis acht Personen unter einem Dach vereinte, konnte die »Eigentumsfamilie«, die nur bei Reichtum als »Großfamilie« wirklich zusammenlebte, Hunderte von Mitgliedern umfassen. Die Stärke der Familie nützte dem Staat bei der Verwaltung, weil er von ihr als der kleinsten Einheit ausgehen konnte, schadete ihm aber auch, weil die vorrangige Verpflichtung gegenüber der Familie die Korruption begünstigte. Trotz der Auflösung des despotisch verhärteten Familiensystems im 20. Jahrhundert spielen Familienbindungen gegenwärtig noch immer (oder wieder) eine große Rolle, selbst im politischen Leben.
 
Die traditionelle japanische Familie war ebenfalls patriarchalisch bestimmt; sie formte sich im Schwertadel des frühen Mittelalters, dessen Wertsystem konfuzianisch geprägt war. Das männliche Oberhaupt bildete das Bindeglied der Geschlechterkette der Familie, deren Fortbestand durch die Generationenfolge wesentliche Zwecksetzung war. Die Frau verließ ihre ursprüngliche Familie durch die Heirat und wurde Mitglied der Familie des Ehemannes. Der hohe Stellenwert der Familie im Sozialgefüge gab ihr Vorrang vor dem Individuum (so blieb auch die Wahl des Ehepartners Sache der Familie). Der Bestand der Familie und die entsprechenden Pflichten des Einzelnen ihr gegenüber waren höchstes Gebot, damit verbunden war ein enges Zusammengehörigkeitsgefühl. - Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde versucht, auch die japanische Familie zu demokratisieren. Wertvorstellungen und Verhaltensweisen aus dem alten Familienkonzept leben jedoch noch fort. Gegenwärtig ist in Japan der Typ der Kleinfamilie vorherrschend.
 
 Ideengeschichte und Leitbilder der Familie in Europa
 
In der griechischen Philosophie gab es keine einheitliche Lehre über Ehe und Familie. Wichtig wurde die Auffassung des Aristoteles, dass der Staat die Summe vieler selbstständiger Gemeinschaften sei. Sowohl in der Ehe als auch in der Leitung des »Hauses« (Oikos) komme dem Mann »von Natur« die Führungsrolle zu. Auch die Idee von der Familie als »Keimzelle des Staates« (»die Familie ist ursprünglicher und unentbehrlicher als der Staat«) findet sich bei Aristoteles. - Bereits in der Antike, v. a. bei den Sophisten und Sokratikern, bei den Kynikern und Epikureern, gab es kritische Einwände gegen Ehe und Familie, die in der Summe praktisch alle späteren Einwände vorwegnehmen. Einige Stoiker hingegen erklärten Ehe und Familie zur staatsbürgerlichen Pflicht. - Die jüdisch-christliche Tradition der Ehe- und Familienauffassungen ist keineswegs einheitlich oder von Anfang an voll ausgebildet. Das mag zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass Ehe und Familie, zumal nach dem Alten Testament, gegenüber Stämmen, Sippen und Gentilverfassungen noch nicht im heutigen Sinne verselbstständigte soziale Einheiten waren. So finden sich auch im Alten Testament keine strengen Monogamievorschriften, sondern nur Hinweise auf eine entsprechende Tendenz. Jesus nahm Stellung zur Ehe und ihrer Unauflöslichkeit, nicht zur Familie; die theologische Reflexion über Ehe und Familie geht im Wesentlichen von Paulus aus. Die enge Verbindung von »Haus Gottes«, Familie und christliche Gemeinde wird im Neuen Testament mehrmals angesprochen und wirkte unmittelbar auf Leben und Lehre der Urkirche.
 
Zur breiteren Durchsetzung des christlichen Ehe- und Familienideals kam es erst zur Zeit der Reformation (16. Jahrhundert), in Deutschland besonders durch Leben und Werk von M. Luther (dessen Einfluss aber nicht auf den protestantischen Raum beschränkt blieb). Das Familienleben wurde zum Ausgangspunkt des christlichen Lebens sowie einer neuen Arbeits- und Berufsauffassung. Die seit dem Konzil von Trient (1545-63) festgeschriebene unterschiedliche Eheauffassung der beiden Konfessionen wurde überlagert durch das sich allgemein durchsetzende Ideal der christlichen Hausgemeinschaft. Die Naturrechtslehren der Aufklärung und die Romantik führten zusammen mit tief greifenden sozialen Wandlungen zu Änderungen der Familienauffassung; man ging jetzt von der Natur des Menschen, seiner Autonomie und Vervollkommnungsfähigkeit aus. Die Romantik verstärkte diesen Trend insofern, als sie für die Familiengründung das innige Liebesverhältnis von Mann und Frau zur Voraussetzung machte.
 
In der deutschen idealistischen Philosophie spielte die Reflexion über Ehe und Familie eine wichtige Rolle. Vor allem G. W. Familie Hegels Auffassung von Familie im Zusammenhang seiner Gesellschafts- und Staatstheorie, seiner Theorie von Natur und Sittlichkeit wurde in Deutschland einflussreich. Die Bestimmung der »drei Verhältnisse« (Eltern-, Eltern-Kind- und Geschwister-Sphäre) in der »Phänomenologie des Geistes« (1807) zeigt die Komplexität und Verflochtenheit des Geistigen und Sozialen, des Geschlechtlichen, Sittlichen und Religiösen und die diesen Verhältnissen innewohnende Dynamik.
 
Die Durchsetzung des bürgerlichen Rechts- und Verfassungsstaats ging von dieser Verschränkung von Familie, Gesellschaft und Staat aus, sowohl verfassungsrechtlich (seit 1919) und zivilrechtlich (wie im BGB) als auch in der Sozial- und Familienpolitik. Unter gewandelten Verhältnissen war, auch ideell, die Familie wiederum Teil einer umfassenden Sozialordnung geworden. Idee und Gestalt der bürgerlichen Familie, in Verbindung mit einer spezifischen Eigentumsordnung, wurden zum Eckpfeiler der bürgerlichen Gesellschaft und Leitbild auch für die proletarische Familie.
 
Zur Ideengeschichte der Familie gehören auch die Entwürfe der frühbürgerlichen Utopisten (z. B. T. Campanella) und der Frühsozialisten des 19. Jahrhunderts (v. a. C. Fourier, aber auch W. Weitling), weil ihre zum Teil in Kommunen und neuen Lebensgemeinschaften (den Phalanstères bei Fourier) realisierten Vorstellungen die existierenden Familienformen erweiterten oder infrage stellten. Der dann bei K. Marx und Familie Engels hervorgehobene enge Zusammenhang zwischen Familienform, Produktionsweise und Gesellschaftsstruktur hatte hier seinen Ausgangspunkt. Marx und Engels gingen allerdings davon aus, dass die von ihnen kritisierte bürgerliche Familie erst auf der nächsthöheren gesellschaftlichen Entwicklungsstufe, der sozialistischen, überwunden werden könne. Mit der russischen Revolution von 1917 schien der Zeitpunkt gekommen, die bürgerliche Familie zu zerschlagen, um die Emanzipation der Frau und die proletarische Erziehung der Kinder durchzusetzen sowie den Einfluss von Kirche und Religion zu brechen. Mitte der 1930er-Jahre kam es aber zu einer Änderung dieser radikalen, auch bei den Bolschewiki umstrittenen Politik.
 
Seit J. J. Bachofen mit seiner Theorie des Mutterrechts (1861) die Vorstellung von der Ursprünglichkeit der patriarchalisch strukturierten Familie erschütterte, haben die Sozialwissenschaften, so Ethnologie und (Sozial-)Geschichte sowie die seit Ende des 19. Jahrhunderts sich etablierende Psychologie und Soziologie, sowohl vorherrschende Familienleitbilder relativiert als auch Argumentationen der Frauenbewegung gegen die bürgerlich-patriarchale Familie gestützt. Der Nationalsozialismus machte diese Bestrebungen rückgängig oder nutzte sie auf seine Weise: Die Familie wurde zu einem Eckpfeiler der Blut-und-Boden-Ideologie. Hierzu gehörte auch die seit dem 19. Jahrhundert (W. H. von Riehl) nachweisbare Idealisierung der (v. a. bäuerlichen) Großfamilie.
 
Die Diskussion um Leitbilder der Familie wurde in der BRD nach anfänglicher, nicht zuletzt aus der sozialen Not heraus entstandener konservativer, stark vom Christentum mitbestimmter Einstellung zunehmend kritischer
 
 Sozialgeschichte der Familie in Mitteleuropa
 
Die historische Familienforschung v. a. seit den 60er-/70er-Jahren hat gezeigt, dass frühere Auffassungen von der sich über Stamm, Sippe, Großfamilie und schließlich Kleinfamilie verkleinernden Familienform falsch sind und auch in Antike und Mittelalter die Kleinfamilie vermutlich die verbreitetste Familienform war. Durch zahlreiche Analysen gesellschaftlicher Feinstrukturen ist auch anerkannt, dass die Entwicklung der vorindustriellen patriarchalen Hauswirtschaft sowie die mehrdimensionale Komplexität des historischen Strukurwandels der Familie seit dem 18. Jahrhundert auf der Grundlage von Urbanisierung und Industrialisierung sowohl Abbrüche, Verwerfungen als auch Gleichzeitigkeit und Vielfalt unterschiedlicher Entwicklungsverläufe nicht ausschließt.
 
Die stark idealisierten Schilderungen der germanischen Ehe und Familie von Tacitus (»Germania«) haben der Forschung nicht standgehalten. Es dominierte die Sippenordnung (im Gegensatz zur römischen Haushaltsgemeinschaft unter väterlicher Gewalt). Mit der Ausbildung des Lehnswesens und des Feudalsystems kam es zu einer starken Differenzierung der bäuerlichen, grundherrschaftlichen und adlig feudalen Familienformen. Die Entwicklung der Städte seit dem 12. Jahrhundert in Mitteleuropa brachte neue Familienformen hervor, die schon in ihrer Bezeichnung die enge Verbindung zu Beruf und Stand erkennen lassen, an wichtigster Stelle die Kaufmanns- (Patrizier) und die Handwerkerfamilie (Zünfte). Vereinheitlichend, trotz aller sozialen Unterschiede, wirkte die »Christianisierung« von Ehe und Familie seit Beginn der Feudalzeit, verstärkt seit dem 11. Jahrhundert (allmähliche Durchsetzung der Sakramentsehe und der sich damit verbessernden Stellung der Frau in Ehe und Familie). In dem damit begründeten Ideal der christlichen Haushaltsfamilie (»Hausgenossenschaft«), die neben den Blutsverwandten alle zum »Haus« (deshalb auch als Synonym gebraucht) gehörenden Personen (»Hausgenossen«), also auch Gesinde, Gesellen und - je nach Größe und ökonomischer Basis des »Hauses« - andere Personengruppen umfasste, liegen wichtige Wurzeln des christlich-abendländischen Kultur- und Zivilisationsprozesses. Bis weit in die Mitte des 20. Jahrhunderts blieb das Familienleben christlich geprägt; Hochzeit, Geburt, Taufe, Konfirmation und Tod, aber auch die Feste des Jahreslaufs waren mit vielfältigem, zum Teil erhalten gebliebenem Volksbrauchtum verbunden. Im Alltagsleben war die der Geschlechtsvormundschaft (Munt) des »Hausvaters« untergeordnete Frau für Haus und Herd (Schlüsselgewalt) sowie die Kinder und deren Gesundheit verantwortlich.
 
Mit der sich seit dem 18. Jahrhundert durchsetzenden bürgerlichen Familie zerbrach die christliche Haushaltsfamilie; es setzte (trotz des verbleibenden Gesindes) die Entwicklung zur Kleinfamilie ein. In der bürgerlichen Familie mit ihrer Sphäre größerer Privatheit erfolgte allmählich eine Differenzierung von außerhäuslichen Erwerbsarbeit (Mann) und Hausarbeit (Frau). Infolge der Pädagogisierung der Kinder- und Jugendphase seit Ende des 18. Jahrhunderts, die ihrerseits die Rolle der Hausfrau und Mutter mitprägte, kam es zur Ausbildung einer eigenständigen »Kindersphäre« (P. Ariès); Kinderbetten und Kinderzimmer z. B. wurden erst nach 1700 üblich.
 
Die Zeit des Merkantilismus und schließlich der beginnenden Industrialisierung brachte neue Familien- und Haushaltstypen hervor, von denen die Familie der Hausindustrie und die proletarische Familie (Arbeiterfamilie) die wichtigsten sind (H. Rosenbaum). Mit der Ausweitung des Bergbaus und des Hüttenwesens, der Fabrikarbeit und Verstädterung seit etwa 1850 wurde die proletarische Familie bevölkerungsstatistisch zur größten Sozialgruppe. Sie war historisch etwas völlig Neues: Zum einen konnte für das Proletariat die Ehe- und Familienlosigkeit nicht mehr erzwungen werden (wie W. H. von Riehl noch 1855 für den »vierten Stand« gefordert hatte), zum anderen waren alle arbeitsfähigen Familienmitglieder in außerhäuslicher, abhängiger Beschäftigung (die Mitarbeit von Frau und Kindern war und blieb aber auch in Bauern- und Handwerkerfamilien häufig zur Aufrechterhaltung des Familienbetriebs notwendig). Neben den Arbeitsbedingungen waren es die ärmlichen, unhygien. Wohnbedingungen der proletarischen Familie, die eine Hauptursache der sozialen Frage beziehungsweise der Forderung nach revolutionärer Umgestaltung der Gesellschaft bildeten. Erst seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts besserten sich die Lebensbedingungen der proletarischen Familie, nahm die Kinderarbeit spürbar ab, verbreiteten sich Haus- und Gartenbesitz (für Arbeiterfamilien in Industriestädten häufig als Schrebergarten).
 
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts haben sich die Arbeits-, Wohn- und allgemeinen Lebensbedingungen in den verschiedenen Familienformen und Sozialschichten stärker angeglichen, als dies je zuvor der Fall war. Ein wichtiger Angleichungsprozess hat auch hinsichtlich der allgemeinen gestiegenen Lebenserwartung und anderer demographischer Faktoren der Familie stattgefunden. Hierzu zählten bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts die Auswirkungen einer sehr hohen Geburten- und Sterberate, Letztere bedingt durch eine hohe Säuglings- und Kindersterblichkeit und vielfach durch den frühen Tod der Eltern. Entsprechend groß war auch die Zahl der Wiederverheiratungen (»sukzessive Monogamie«), aber auch der Altersunterschied zwischen den Ehepartnern. Ehescheidungen waren untypisch und kamen sehr selten vor, dann jedoch überwiegend »bei kinderlosen und einkindigen Ehen« (Familie Tönnies).
 
 Gegenwärtige Bewertungen und Entwicklungen
 
Der Typus der unabhängigen, aus dem weiteren Familien-, Verwandtschafts- oder Stammesverband herausgelösten Kernfamilie hat sich weltweit mehr und mehr durchgesetzt, auch in Ländern der Dritten Welt, wo eine hohe Bevölkerungszunahme und schnelle Verstädterung zur Preisgabe traditionaler Familienformen bei großen Bevölkerungsteilen führten.
 
In westlichen Gesellschaften, in denen die bürgerliche Familie zum Leitbild in allen Gesellschaftsschichten wurde, haben sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 fundamentale Wandlungen ergeben. Die Technisierung der Haushalte erleichterte die Hausarbeit und führte zusammen mit anderen Entwicklungen zur Reduktion des für die bürgerliche Familie typischen Hauspersonals. Die Zahl der Kinder reduzierte sich erheblich, was ebenso wie die Änderungen in der Produktionsstruktur, in der Siedlungsweise und den Wohnverhältnissen, die verlängerten Schul- und Ausbildungszeiten der Kinder, der Zuwachs an Tages- und Wochenendfreizeit und die Innovationen der Medien- und Freizeitkultur das Familienleben beeinflusste. Auch die Durchsetzung des Ideals der »partnerschaftlichen Ehe und Familie« (und damit der Individualisierung der Familienmitglieder gegenüber der Institution Familie) und der außerhäuslichen Erwerbsarbeit für die Frau (bei schnell angestiegenen Bildungs- und Ausbildungsstandards der Mädchen und Frauen seit Beginn der 1960er-Jahre) führte zu Änderungen in den Auffassungen über Familie und die Formen des Familienlebens. Die häufig kritisierte Eigenschaft der Familie, die entscheidende »Reproduktionsagentur« bestehender Klassen- und Schichtenunterschiede, überkommener Autoritätsstrukturen sowie traditioneller Geschlechterrollenstereotype zu sein, hat in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung eingebüßt, wenngleich sie tendenziell fortbesteht. Die gesellschaftlichen Existenzbedingungen der Lebensform Familie haben sich wesentlich verändert, was sich in einigen Auflösungserscheinungen zeigt:
 
Deutlich zugenommen haben in den letzten Jahren das Heiratsalter, die Zahl der (nichtehelichen) Lebensgemeinschaften, auch mit Kindern, die Zahl nichtehelicher Geburten, die Zahl allein erziehender Mütter und Väter, die Zahl der Scheidungen auch bei Familien mit Kindern, die Zahl erwerbstätiger Mütter mit Kindern unter 15 Jahren. Deutlich rückläufig ist die Heiratswahrscheinlichkeit, und zwar in allen europäischen Ländern; stark rückläufig sind seit Mitte der 60er-Jahre die Kinderzahl pro Ehe beziehungsweise Familie und die Zahl der Ehen, die überhaupt Kinder haben. Dies verdeutlicht die Entwicklung der Familien- beziehungsweise Haushaltsgröße innerhalb der letzten 90 Jahre.
 
Die Erhöhung der Lebenserwartung in den entwickelten Ländern hat die »nachelterliche« Lebensphase erheblich verlängert. Nach dem Fortgang der Kinder aus dem elterlichen Haushalt und dem oftmals zeitgleichen Ausscheiden wenigstens eines der (Ehe-)Partner aus dem Berufsleben (häufig kommt die die Pflegebedürftigkeit der alten Eltern oder naher Verwandter noch hinzu) stehen Partnerschaft und Ehe vor neuen Herausforderungen. Immer mehr Menschen erleben ihre Urenkel, die Beziehungen der verschiedenen Generationen untereinander haben sich gegenüber früheren Zeitabschnitten qualitativ deutlich verändert. Nach wie vor haben jedoch verwandschaftliche Bindungen eine große Bedeutung für die gegenseitige Unterstützung: Die Mehrzahl der Eltern lebt in leicht erreichbarer Entfernung zu zumindest einem Großelternteil, und oftmals übernehmen die Großeltern oder andere Verwandte die Betreuung und Versorgung der (kleinen) Kinder.
 
Zu differenzieren sind die Thesen vom Funktionsverlust der modernen Familie; besser ist es, vom Funktionswandel zu sprechen. Die Familie hat zwar viele Funktionen an außerfamiliäre Institutionen abgetreten, aber auch größere Aufgaben der Sozialisation übernommen. Die Familie ist auch heute noch Ursprung und Ziel einer kaum überschaubaren Fülle ethischer Normen und sittlicher Grundüberzeugungen. Auch in Industriegesellschaften der Gegenwart erfolgt die Entwicklung des moralischen Urteils (Hans Bertram) und die »zweite, soziokulturelle Geburt des Menschen« (D. Claessens, R. König) bis auf einige Ausnahmen immer noch in der Familie.
 
Die Lebensbedingungen und Entwicklungsgesetzlichkeiten fortgeschrittener Industriegesellschaften prägen hauptsächlich den Wandel der Familie. Die rigiden Anforderungen des Arbeitsmarktes an die Arbeitnehmer hinsichtlich v. a. Flexibilität, Leistungspräsenz und Mobilität verlangen oftmals Kompensationsleistungen von Familie und Partnerschaft, denen sie nicht gewachsen sind. Aufgrund staatlicher Sicherungssysteme, aber auch infolge steigender Frauen- und insbesondere Müttererwerbstätigkeit, hat die Bedeutung der Versorgungsfunktion der Familie deutlich abgenommen. Darüber hinaus ist das Alleinleben beziehungsweise die geplante Kinderlosigkeit weithin nicht mehr gesellschaftlicher Missbilligung ausgesetzt. Die schwindende Notwendigkeit, eine zerrüttete Ehe-, Partner- beziehungsweise Familienbeziehung aufgrund ökonomischer Abhängigkeit und sozialer Ächtung aufrechtzuerhalten, haben zu einer Differenzierung der Lebensformen beigetragen. Die Institution Familie hat deutlich an Stabilität und damit an Sicherheit für ihre Mitglieder verloren, andererseits ist jedoch so die Möglichkeit eines weitgehend selbst bestimmten Lebens - ob inner- oder außerhalb von Partnerschaft und Familie - für Männer und Frauen gegeben.
 
Die weitere Entwicklung der Familienformen, der Familienhäufigkeit und des Familienverständnisses wird wesentlich davon abhängen, ob der Arbeitsmarkt und staatliche, die Familie unterstützende Maßnahmen Männern und Frauen neue Möglichkeiten eröffnen, Familien- und außerhäusliche Berufsarbeit nebeneinander zu verwirklichen.
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Bevölkerungsentwicklung · Bevölkerungspolitik · Ehe · elterliche Sorge · Eltern · Frau · Freizeit · Heirat · Kind · Mutter · Mutterrecht · Patriarchat · Single · Sozialisation · Vater · Vaterrecht · Verwandtschaft
 
Literatur:
 
W. J. Goode: Soziologie der F. (a. d. Amerikan., 61976);
 
Sozialgesch. der F. in der Neuzeit Europas, hg. v. W. Conze (1976);
 H. Bertram: Gesellschaft, F. u. moral. Urteil (1978);
 R. König: Die F. der Gegenwart (31978);
 D. Claessens: F. u. Wertsystem (41979);
 U. Familie Schmälzle: Ehe u. F. im Blickpunkt der Kirche (1979);
 U. Herrmann u. a.: Bibliogr. zur Gesch. der Kindheit, Jugend u. F. (1980);
 
Die F. in der Gesch., hg. v. H. Reif (1982);
 
Histor. F.-Forschung, hg. v. M. Mitterauer u. a. (1982);
 E. Shorter: Die Geburt der modernen F. (a. d. Engl., Neuausg. 1983);
 B. u. P. L. Berger: In Verteidigung der bürgerl. F. (a. d. Amerikan., 1984);
 
Wandel u. Kontinuität der F. in der Bundesrepublik Dtl., hg. v. R. Nave-Herz (1987);
 Die F. als sozialer u. histor. Verband. Unterss. zum Spätmittelalter u. zur frühen Neuzeit, hg. v. P.-J. Schuler (1987);
 E. Beck-Gernsheim: Die Kinderfrage. Frauen zw. Kinderwunsch u. Unabhängigkeit (21989);
 J. Goody: Die Entwickung von Ehe u. F. in Europa (a. d. Engl., Neuausg. 1989);
 B. Beuys: F.-Leben in Dtl. (Neuausg. 25.-28. Tsd. 1990);
 
Vom Patriarchat zur Partnerschaft. Zum Strukturwandel der F., Beitrr. v. M. Mitterauer u. R. Sieder (41991);
 R. van Dülmen: Kultur u. Alltag in der frühen Neuzeit, 3 Bde. (1-21992-95);
 R. Hettlage: Familienreport. Eine Lebensform im Umbruch (1992);
 Sibylle Meyer u. Eva Schulze: Balancen des Glücks. Neue Lebensformen: Paare ohne Trauschein, Alleinerziehende u. Singles (21992);
 C. Lévi-Strauss: Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft (a. d. Frz., Neuausg. 1993);
 B. Schäfers: Gesellschaftl. Wandel in Dtl. Ein Studienbuch zur Sozialstruktur u. Sozialgesch. (61995);
 R. Sieder: Sozialgesch. der F. (41995);
 P. Ariès: Gesch. der Kindheit (a. d. Frz., Neuausg. 121996);
 
Gesch. der F., hg. v. A. Burguière u. a., auf 4 Bde. ber. (a. d. Frz., 1996 ff.);
 H. Rosenbaum: Formen der F. (71996);
 I. Weber-Kellermann Die dt. F. Versuch einer Sozialgesch. (Neuausg. 1996);
 
Die F., hg. v. I. Weber-Kellermann: (Neuausg. 1996).
 
III
Famili|e
 
[lateinisch, eigentlich »Gesinde«] die, -/-n,  
 1) biologische Systematik: Familia, systematische Kategorie, in der näher verwandte Gattungen zusammengefasst werden. In der Zoologie gekennzeichnet durch die Endung -idae, in der Botanik durch die Endung -aceae.
 
 2) Mathematik: eine Abbildung m: IM von einer Indexmenge I in eine beliebige Menge M, deren Bilder man als mi und die man selbst auch als (mi) iI schreibt.
 

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Fa|mi|lie, die; -, -n [lat. familia, eigtl. = Gesinde, Kollektivbildung zu: famulus, ↑Famulus]: 1. a) aus einem Elternpaar od. einem Elternteil u. mindestens einem Kind bestehende [Lebens]gemeinschaft: eine vierköpfige, große, intakte, kinderreiche, zerstörte F.; seine kleinbürgerliche F. ist ihm peinlich (Chotjewitz, Friede 44); die durchschnittliche F. gibt es immer seltener; die Heilige F. (Maria u. Joseph mit dem Jesuskind); F. Meyer ist verreist; eine F. gründen; Nein, sagte der Tischlermeister, ein städtischer Angestellter könne keine F. ernähren (Bieler, Bär 67); haben Sie F.? (haben Sie einen Partner, eine Partnerin u. Kinder?); R das bleibt in der F. (das bleibt unter uns); das kommt in den besten -n vor (das kann jedem passieren, ist nicht so schlimm); b) Gruppe aller miteinander [bluts]verwandten Personen; Sippe: eine alte, adlige, reiche F.; (iron.:) eine feine, schöne F.!; in eine F. einheiraten; aus guter F. stammen; das liegt in der F. (ist ihre Eigenart); 2. (Biol.) systematische Einheit, Kategorie, in der näher miteinander verwandte Gattungen tierischer od. pflanzlicher Lebewesen zusammengefasst sind. 3. Gesamtheit, Serie von ähnlich gebauten technischen Geräten [eines Herstellers] mit gleichem od. verwandtem System.


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