Значение слова "EUROPÄISCHE ZENTRALBANK: GRUNDLAGEN" найдено в 1 источнике

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK: GRUNDLAGEN

найдено в "Universal-Lexicon"

Europäische Zentralbank: Grundlagen
 
Die 1998 gegründete Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist die Zentralbank der an der Europäischen Währungsunion (EWU) teilnehmenden Staaten. Sie bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten (NZB) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). EZB und NZB der EWU-Teilnehmerstaaten werden auch als Eurosystem bezeichnet.
 
 Organe des ESZB
 
Die obersten Organe des ESZB sind der EZB-Rat und das Direktorium der EZB. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie weiteren vier Direktoriumsmitgliedern. Der EZB-Rat setzt sich zusammen aus den sechs Direktoriumsmitgliedern und den zunächst elf Zentralbankpräsidenten der EU-Staaten, die an der EWU teilnehmen. Der EZB-Rat ist das maßgebliche Organ für die Festlegung der Geldpolitik im Währungsgebiet des Euro. Zum Erweiterten Rat der EZB gehören auch die Zentralbankpräsidenten der zunächst nicht an der EWU teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Der Erweiterte Rat dient v. a. der Abstimmung der Geld- und Währungspolitik zwischen Teilnehmer- und Nichtteilnehmerländern.
 
 Ziele und Aufgaben des ESZB
 
Im EG-Vertrag wird dem ESZB das vorrangige Ziel zugewiesen, für die Euro-Zone Preisstabilität zu gewährleisten.Allerdings hat das ESZB auch die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft zu unterstützen, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist. Im Rahmen dieser Zielsetzung hat das ESZB die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuüben. Die EZB hat das ausschließliche Recht zur Genehmigung der Banknotenausgabe innerhalb des Euro-Währungsgebiets. Die Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten steht unter dem Genehmigungsvorbehalt seitens der EZB. Diese Regeln stellen sicher, dass die EZB tatsächlich die Geldmenge kontrollieren kann. EZB und nationale Zentralbanken sind neben der Geldpolitik auch für die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der EU-Staaten und für die Förderung eines reibungslos funktionierenden Zahlungsverkehrs verantwortlich. Das ESZB unterstützt ferner die zuständigen Behörden bei der Aufsicht über die Kreditinstitute und bei der Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte.
 
 Unabhängigkeit des ESZB
 
Die Unabhängigkeit einer Zentralbank von politischer Einflussnahme ist eine wichtige Voraussetzung für die Vermeidung inflationärer Tendenzen. Kann eine von der Wiederwahl abhängige Regierung Einfluss auf die Geldpolitik nehmen, dann steht zu befürchten, dass kurz vor einer Neuwahl eine expansive Politik durch Zinssenkung und Geldmengenausweitung betrieben wird, um die Konjunktur
 
kurzfristig zu stimulieren. Die längerfristigen schädlichen Folgen einer solchen Politik - ein Inflationsanstieg und steigende Arbeitslosigkeit bei der zukünftigen Bekämpfung der Inflation - werden von Regierungen mit einem Zeithorizont, der oft nur bis zur nächsten Wahl reicht, kaum ausreichend berücksichtigt. Empirische Studien zeigten, dass unabhängige Zentralbanken tendenziell erfolgreicher bei der Sicherung der Geldwertstabilität waren. Im EG-Vertrag wird dem ESZB und seinen Entscheidungsträgern Unabhängigkeit von Weisungen seitens der nationalen und europäischen Politik zugesichert. Die personelle Unabhängigkeit der EZB-Ratsmitglieder wird durch lange Amtszeiten (Berufung ins Direktorium erfolgt für acht Jahre, mindestens fünf Jahre für nationale Zentralbankpräsidenten) gewährleistet. Allerdings gibt es auch mögliche Schwachstellen bei der Absicherung der faktischen Unabhängigkeit. So kann der Europäische Rat etwa mit qualifizierter Mehrheit Orientierungen für die Wechselkurspolitik gegenüber Drittwährungen verabschieden. Auch wenn diese Orientierungen gemäß EG-Vertrag das Preisstabilitätsziel der EZB nicht gefährden dürfen, könnte es hier aufgrund des Interpretationsspielraums in Zukunft zu Konflikten zwischen Politik und EZB kommen. Hinzu kommt, dass etwa von Vertretern des Europäischen Parlaments immer wieder die Forderung nach einer stärkeren demokratischen Kontrolle der EZB gestellt wird. Dies kann als Versuch einer stärkeren politischen Einflussnahme auf die Geldpolitik gewertet werden. Allerdings würden sich verstärkte Kontrollrechte des Parlaments nur über eine Vertragsänderung durchsetzen lassen, die einstimmig von allen EU-Staaten zu verabschieden wäre. Insgesamt gilt daher die Unabhängigkeit des ESZB als solide abgesichert.
 
 Verbot von Zentralbankkrediten
 
Ursache einer hohen Inflationsrate ist oftmals auch die Kreditgewährung der Zentralbank an die Regierung gewesen. Wird ein Haushaltsdefizit auf diese Weise »über die Notenpresse« finanziert, dann bläht dies die Geldmenge auf und kann im Extremfall zu einer Hyperinflation führen. Diese Gefahr besteht für die Eurozone kaum. Gemäß EG-Vertrag ist jegliche Kreditgewährung seitens des ESZB an öffentliche Haushalte untersagt.


T: 27