BEWEISWÜRDIGUNG
Beweiswürdigung: übersetzung
Be|weis|wür|di|gung, die (Rechtsspr.):
richterliche Prüfung u. Entscheidung darüber, ob ein Beweis gelungen ist.
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Be|weis|wür|di|gung, die (Rechtsspr.): richterliche Prüfung u. Entscheidung darüber, ob ein Beweis gelungen ist: Die Revision wurde vom Bundesgerichtshof abgelehnt, da in einer Revision nur noch Rechtsfragen überprüft werden können, aber nicht die B. des Landgerichts (Spiegel 48, 1993, 139).