ABBÜßEN
abbüßen: übersetzung
ạb||bü|ßen 〈V. tr.; hat〉
1. eine Schuld \abbüßen leiden für eine Schuld
2. eine Strafe \abbüßen (eine Zeit lang) Strafe erdulden
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ạb|bü|ßen <sw. V.; hat:
1. (bes. Rel.) büßend wiedergutmachen:
eine Schuld a.
2. (bes. Rechtsspr.) eine Straftat sühnen, die Strafe dafür auf sich nehmen u. voll ableisten:
eine lange Freiheitsstrafe a.
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ạb|bü|ßen <sw. V.; hat: 1. (bes. Rel.) büßend wieder gutmachen: eine Schuld a. 2. (bes. Rechtsspr.) eine Straftat sühnen, die Strafe dafür auf sich nehmen u. voll ableisten: eine lange Freiheitsstrafe, ein Vergehen mit drei Jahren Haft a.